Mietkaution in Raten zahlen

Zwei Frauen diskutieren wie Sie ihre Mietkaution in Raten zahlen

Es ist gängige Praxis, dass Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses eine Mietsicherheit verlangen. Diese dient als Absicherung im Fall von Schäden in der Wohnung oder beim Ausbleiben von Mietzahlungen. Meistens müssen Sie diese in Form einer Kaution leisten, die eine Höhe von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen darf. Diese Summe stellt für viele Mieter eine finanzielle Belastung dar, die sie nicht auf einen Schlag zahlen können. Deshalb die gute Nachricht: Sie als Mieter haben das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Ihr Vermieter hat gesetzlich sogar die Pflicht, diese Art der Zahlung zu akzeptieren.

Mietkaution in Raten | Rechtliches: Das BGB und Ihr Recht

Alles rund um die Mietsicherheit ist im § 551 des BGB’s festgelegt. Eine gesetzliche Pflicht für Vermieter, eine Mietkaution zu verlangen, gibt es nicht. Wird sie jedoch im Mietvertrag festgelegt, dann müssen Sie als Mieter dieser Forderung nachkommen und Vermieter müssen sich an die Vorschriften des § 551 BGB zur Kaution halten. Das bedeutet, dass das Gesetz nur auf Sie zutrifft, wenn Sie mit Ihrem Vermieter vor Einzug vertraglich festgelegt haben, dass Sie eine Kautionszahlung leisten müssen. Meistens finden Sie einen separaten Abschnitt mit der Bezeichnung “Mietsicherheit” oder “Mietkaution” in Ihrem Mietvertrag. Mit Ihrer Unterschrift des Mietvertrags stimmen Sie also auch einer Zahlung der Kaution zu. Selbstverständlich haben Sie das Recht, diesen aufgrund der verlangten Mietsicherheit nicht zu zahlen. Höchstwahrscheinlich wird sich Ihr Vermieter dann aber für einen anderen Bewerber entscheiden. 

Erster Absatz im BGB: Die Höhe der Mietkaution in Raten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen

Der erste Absatz besagt, dass Ihr Vermieter höchstens eine Kautionszahlung von drei Nettokaltmieten von Ihnen verlangen darf. Das bedeutet, dass weder Nebenkosten noch Betriebskosten enthalten sein dürfen. Diese Vorschrift regelt nur einen Höchstbetrag, weshalb auch eine niedrige Summe erlaubt ist.
Übrigens gilt die Höchstsumme nur, wenn Sie Ihre Wohnung privat nutzen. Für gewerbliche genutzte Wohnungen können Vermieter die Kaution mit Ihnen frei verhandeln. 

Der zweite Absatz des BGB: Die Mietkaution in Raten

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Der zweite Absatz besagt, dass Sie als Mieter berechtigt sind, Ihre Kaution in Raten zu bezahlen, falls Sie diese in Form einer Barsumme oder als Überweisung auf ein Konto einzahlen. Vereinbaren Sie also eine Bürgschaft, dann ist keine Aufteilung möglich, da die Bürgschaftsübernahme nur in Höhe der gesamten Mietsicherung erfolgen kann.
Bei der Ratenzahlung müssen Sie darauf achten, dass Sie die Raten in drei gleich hohen Beträgen leisten. Die erste Rate muss zu Beginn des Mietverhältnisses mit der ersten Mietzahlung erfolgen, nicht schon zum Vertragsabschluss. Die anderen beiden Raten zahlen Sie jeweils in den darauffolgenden Monaten.

Ratenzahlung im Mietvertrag verbieten: Ist das erlaubt?

Es ist nicht erlaubt, die Ratenzahlung der Kaution im Mietvertrag zu verbieten. Sollten Vermieter dies trotzdem tun, wird die Klausel unwirksam, da sie als Nachteil für Mieter gilt. 

Arten einer Mietsicherheit

Die Alternative:

Statt der Ratenzahlung gibt es durch Bürgschaften noch eine weitere Möglichkeit der finanziellen Flexibilität für Sie als Mieter neben der Ratenzahlung. Hierbei ist zu beachten, dass die Mehrheit der Vermieter von Bürgschaften Abstand nehmen, die nicht durch Banken, sondern Versicherungen abgesichert werden. Am besten klären Sie im Vorfeld mit dem Vermieter ab, welchen Anbieter Sie nutzen möchten. Falls Sie noch auf der Suche nach einer Bankbürgschaft sind, können Sie hier eine Bankbürgschaft über Getmomo abschließen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Sie als Mieter haben laut §551 Abs. 2 des BGB das Recht, Ihre Mietkaution in Raten zu zahlen
  • Mieter müssen im Fall einer Ratenzahlung die Mietkaution in drei gleich großen Raten zahlen
  • Ihr Vermieter hat das Recht, Ihnen fristlos zu kündigen, wenn Sie einer Rate nicht nachkommen können
  • Es ist nicht erlaubt, die Ratenzahlung im Mietvertrag auszuschließen. Sollten Vermieter im Mietvertrag eine Klausel einfügen, die eine Zahlung in Raten untersagt, so ist dies unwirksam

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