Kautionsbürgschaft

Frau mit Umzugskarton nutzt Getmomo Kautionsbürgschaft

Was ist eine Kautionsbürgschaft?

Eine Kautionsbürgschaft, auch Mietkautionsbürgschaft genannt, ist eine Alternative zur klassischen Mietkaution. Anders als bei einer Mietkaution müssen Mieter bei der Kautionsbürgschaft für die Mietkaution keine hohe Geldsumme an ihre Vermieter zahlen, sondern zahlen lediglich für die Übernahme der Bürgschaft an den Bürgen eine jährliche oder monatliche Zahlung, die sogenannte Bürgschaftsprovision. Geld muss vor dem Einzug als nicht durch den Mieter an den Vermieter auf ein Kautionskonto überwiesen werden.

Der Bürge ist in diesem Fall eine Versicherung, wie z.B. die R+V Versicherung oder eine Bank wie die Volksbank. Diese Bürgen sind Institutionen auf die der Vermieter sich im Anspruchsfall verlassen kann, sollte es z.B. zu Mietschäden aus dem Mietvertrag kommen. Als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Mietbürgschaft dient häufig die Bürgschaftsurkunde, moderne Anbieter benötigen diese auch nicht mehr.

Im Falle einer Inanspruchnahme zahlt der Bürge aus der Bürgschaft den eingeforderten Betrag an den Vermieter. Viele Vermieter achten hier insbesondere darauf, dass der Bürge die Auszahlung nicht verweigern darf. Die Höhe der Kaution die im Mietvertrag festgelegt wird, darf auch bei einer Kautionsbürgschaft die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten, d.h. nicht höher sein als drei Nettokaltmieten. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass dies der Fall war, kann der Bürge die Auszahlung verweigern.

Steigende Mietpreise haben in den letzten Jahren die Popularität von Kautionsbürgschaften stark ansteigen lassen, da auch die benötigte Kaution in Form von drei Nettokaltmieten immer weiter angestiegen ist. Immer mehr Mieter möchten bei ihrem Vermieter deshalb die Mietkaution lieber in Form einer Kautionsbürgschaft einbringen. Um so mehr Geld für den eigenen Umzug zur Verfügung zu haben, z.B. für neue Möbel oder weil sie den Betrag lieber selber Anlagen möchten.

Ob Bank oder Versicherung als Bürgschaftsgeber ist für viele Mieter im ersten Moment erstmal egal, aber auch hier gilt es, wichtige Unterschiede zu kennen. Nur so können Mieter beim Umzug Geld sparen und können die Kautionsbürgschaft wirklich als echte Alternative zur Mietkaution nutzen.

Im Nachfolgenden gehen wir auf die wichtigsten Fragestellungen rund um die Kautionsbürgschaft als Alternative zur Mietkaution ein und erläutern dabei mögliche Vorteile und Nachteile aus Sicht eines Mieters und Vermieters. Wir hoffen Ihnen so einen guten Überblick zu den verschiedenen Möglichkeiten beim Thema Mietkaution zu geben und welche Alternativen, z.B. Mietbürgschaften durch Mieter und Vermieter genutzt werden können.

Wie eine Bürgschaft funktioniert und welche 3 Parteien teil davon sind

Welche Arten von Mietsicherheiten können Mieter nutzen?

Die Höhe der Mietkaution wird von Vermieter im Rahmen der Schließung des Mietverhältnisses festgelegt. Wichtig ist, dass die Kaution die der Vermieter verlangt, niemals höher sein darf als drei Nettokaltmieten. Der Vermieter hat Anspruch darauf, dass der Mieter die Kaution in Bar einbringt. Heutzutage wird im Rahmen eines neuen Mietverhältnisses selten wirklich Geld in bar mit zur Wohnungsübergabe gebracht, sondern der Betrag vorher an den Vermieter an ein Kautionskonto überwiesen. Eine Alternative zum Kautionskonto ist noch das von vielen Vermietern akzeptierte verpfändete Sparbuch. Wichtig ist aus Sicht des Vermieters, dass die Kaution oder entsprechende Urkunde

Wichtig ist, der Vermieter hat das Recht auf die Zahlung der Kaution als Sicherheit in Bar und muss keine andere Sicherheit akzeptieren, wie z.B. eine Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung. Deshalb sollten Mieter darauf achten, im Voraus einmal mit dem Vermieter über die Art der Mietkaution zu sprechen, häufig reicht schon eine kurze E-Mail aus. Während der Mietzeit ist eine Mietkautionsbürgschaft sogar mit weniger Arbeit für den Vermieter verbunden als eine klassische Mietkaution, da bei dieser Art der Mietsicherheit keine Aufgaben, wie z.B. der Versand von Zinsbescheiden anfallen.

Eine Alternative für Mieter kann die Zahlung der Kaution in Raten sein. Mieter haben in Deutschland das Recht, die eingeforderte Kaution in bis zu drei Monatsraten an den Vermieter zu zahlen. Immer mehr Mieter nutzen diese Möglichkeit bereits. In unserem Blog-Artikel haben wir alles wissenswerte rund um das Thema Mietkaution in Raten zahlen für Sie zusammengefasst.

Vermieter achten bei einer Kautionsbürgschaft insbesondere auf den jeweiligen Bürgen und die Auszahlungsbedingungen. So ist für viele Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft nur auf erstes anfordern denkbar. Das bedeutet, dass der Vermieter für Mietschäden sein Geld direkt, also auf erstes anfordern erhält. Mieter haben bei dieser Form der Bürgschaft, ähnlich wie bei einer klassischen Mietkaution kein recht der Einrede. Daneben unterscheiden viele Vermieter bei der Mietbürgschaft ob es sich bei dem Bürgen um eine Bank oder Versicherung handelt.

Was ist der Unterschiede bei einer Mietkautionsbürgschaften zwischen Banken und Versicherungen?

Ob die Mietbürgschaft von einer Bank oder Versicherung ausgestellt wird hat für viele Vermieter eine enorme Bedeutung bei der Akzeptanz als Mietsicherheit. Für den Vermieter ist es wichtig das er bei einem Problem schnell eine Auszahlung aus der Kautionsbürgschaft erhält. Deshalb achten alle Vermieter bei der Mietkautionsbürgschaft auch so streng darauf, dass die Bürgschaft auf erstes anfordern ausgestellt ist. Viele Vermieter kontrollieren hier den jeweiligen Bürgchaftsvertrag.

Versicherungen haben bei Vermietern, häufig aufgrund anderer schlechter Erfahrungen aus einem anderen Bereich, oft keinen guten Ruf. Darüber hinaus, werben viele Versicherungen bzw. deren jeweilige Lead-Generation Portale wie kautionsfrei.de damit, dass sie die jeweilige Mietkautionsversicherung nicht auf erstes anfordern anbieten. Mit dieser Art der Mietkautionsversicherung haben Mieter bei ihrem Vermieter oft schlechte Karten und müssen am Ende doch die Kautionssumme in Bar einbringen. Da viele Vermieter keine Kautionsbürgschaft als Ersatz für die Mietkaution zulassen, die keine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist.

Banken bzw. eine Bankbürgschaft im speziellen hat bei vielen Vermietern einen deutlich besseren Ruf. Viele trauen einer Bank als Bürge mehr als einer Versicherung, aufgrund der bereits beschriebenen schlechten Erfahrungen. Andere haben tatsächlich schon schlechte Erfahrungen mit einer Mietkautionsversicherung gemacht und wissen, dass eine Urkunde die von einer Bank ausgestellt wurde, im Vergleich deutlich schneller eingelöst wird.

Wenn eine Mietkautionsbürgschaft als alternative zur Mietkaution eingebracht wird, muss der Mieter bei allen Anbietern, egal ob Bank oder Versicherung einen Jahresbeitrag oder eine monatliche Gebühr für die Stellung der Bankbürgschaft bzw. der Mietkautionsversicherung. Wenn der Mieter die Wahl hat, sollte er ein Unternehmen als Bürgschaftsgeber wählen, dass eine monatliche Zahlung anbietet, um die Kosten und damit die Ausgaben möglichst gering zu halten.

Viele Mietkautionsversicherungen aber auch Banken mit der jeweiligen Bankbürgschaft werben mit der Option der monatlichen Zahlung. Bei näherem Hinsehen stellt sich dann aber häufig heraus, dass die einzige Möglichkeit der Zahlung auf Jahresbasis besteht. Dies hat dann einmalige hohe Kosten pro Jahr für den Mieter zur Folge. Anbieter wie Getmomo bilden hier eine Ausnahme und bieten nur eine reine monatliche Zahlung an. Gerade bei Anbietern mit reinem Online-Antrag sollte darauf von Mietern geachtet werden, dass die Mietbürgschaften nicht deutlich teurer ausfallen als zuerst angenommen.

Einen detaillierten Vergleich zwischen Kautionsbürgschaften von Banken und Kautionsversicherungen finden Sie in unserem Blog-Artikel. Bei dem wir auf die wichtigsten Unterschiede der beiden Kautionsbürgschaftsarten eingehen. Darüber hinaus haben wir zu der von vielen Vermietern bevorzugten Kautionsbürgschaft, der Bankbürgschaft noch einmal alle wichtigen Information in folgendem Blog-Artikel zusammengefasst.

 

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Die Kautionsbürgschaft von Getmomo ermöglicht Ihnen Ihr Geld so zu verwenden wie Sie es möchten. Sie können das gesparte Geld entweder direkt für Ihren Umzug nutzen oder es einfach investieren damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt darüber verfügen können. Hausverwaltungen und Vermieter erfahren die gleiche Sicherheit wie zuvor. Mit Getmomo hinterlegen Sie keine Kaution sondern zahlen monatlich einfach eine geringe Gebühr. So bleibt Ihnen bei Einzug die finanzielle Hürde erspart und falls Sie die Kaution bereits hinterlegt haben können Sie sich diese auch einfach zurückholen.

Was sind wichtige Punkte für Mieter bei der Entscheidung für den richtigen Kautionsbürgschaftsanbieter?

Als Mieter ist es wichtig zu verstehen, ab wann die jeweilige Belastung aus dem Bürgschaftsvertrag beginnt. Häufig bucht der Herausgeber einer Mietkautionsversicherung oder Bankbürgschaft den gesamten Beitrag bereits vor Einzug ab. Damit zahlt der Mieter bereits für die Mietsicherheit vor dem eigentlichen Umzug. Mietern ist dies beim Abschluss häufig nicht bewusst.

Auch kann der Mieter während des Mietverhältnisses nicht einfach die Zahlung des Beitrag stoppen. Viele Bürgschaften sehen für diesen Fall vor, dass die Bürgschaft gekündigt wird und dem Vermieter die Mietsicherheit in voller Höhe ausgezahlt wird. Im Anschluss fordern die jeweiligen Anbieter dann die Kautionssumme vom Mieter zurück. Um dies zu verhindern, sollten Mieter unabhängig vom Anbieter darauf achten, dass immer ausreichend Geld auf dem Konto ist zur Zahlung vom Beitrag.

Um das Risiko einer unfreiwilligen Kündigung aus der Kautionsbürgschaft so gering wie möglich zu halten, sollten Mieter immer darauf achten, dass sie sich für einen Anbieter mit einer monatlichen Zahlungsweise entscheiden. So kann die jeweilige Rate einfach neben der Miete gezahlt werden und ohne hohe einmalige Kosten im Jahr.

Wofür kann die Kautionsbürgschaft vom Vermieter eingelöst werden?

Die Mietkaution kann vom Vermieter für Ansprüche die im Rahmen des Mietverhältnisses entstehen genutzt werden. Die Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter können die im Mietvertrag hinterlegte Höhe der Sicherheit übersteigen und sind dann gesondert vom Mieter einzufordern.

Die Sicherheit die Mietvertrag vereinbart wurde, darf der Vermieter auch bei einer Mietbürgschaft entsprechend verwerten. Die Kautionsbürgschaft kann sowohl für offene Mietschulden verwendet werden als auch für offene Nebenkosten sowie für Schäden an der Mietsache, z.B. für nachträgliche Renovierungskosten. Alles was Sie rund um das Thema Schönheitsreparaturen in der Wohnung wissen müssen, finden Sie in unserem Blog-Artikel. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie zukünftig hohe Nebenkostennachzahlungen verhindern können, finden Sie in unserem Blog-Artikel weitere nützliche Tipps und Hinweise.

Innerhalb der Grenzen des BGB darf der Vermieter auf die Mietkautionsbürgschaft zugreifen, je nach Bürgschaftsart auch direkt auf erstes Anfordern. Bei einer Kautionsbürgschaft ist die Teil-Inanspruchnahme genauso wie die Nutzung des gesamten Bürgschaftsbetrag jederzeit ab Einzug möglich. Wie schnell die Beanspruchung aus der Bürgschaft möglich ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt.

Der Bürge, wie z.B. die R+V als Versicherung oder eine Bank wird gegenüber dem Vermieter die geforderte Geldsumme gegen Vorlage der Bürgschaftsurkunde auszahlen. Häufig fordert eine Mietkautionsversicherung wie die R+V noch weitere Informationen vom Vermieter an, sodass sich die Auszahlung aus Vermietersicht verzögern kann. Dies geschieht meist per Post und nicht per E-Mail. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Aus Sicht des Mieters macht dies keinen Unterschied, da die ausgezahlte Kautionsbürgschaft wieder an den Bürgschaftsgeber zurückgezahlt werden muss. Wenn eine Versicherung der Bürge ist, muss der Mieter das Geld meist in einer Summe zurückzahlen. Banken bieten meist zwei Arten der Rückzahlung an. Die Rückzahlung in einer Summe analog zur Versicherung und die Rückzahlung in Monatsraten, was für viele Mieter von Vorteil sein kann.

Kann der Vermieter eine Kautionsbürgschaft verlangen?

Der Vermieter kann keine Kautionsbürgschaft als Ersatz für die Mietkaution verlangen. Der Vermieter muss dem Mieter immer die Wahl lassen zwischen der Einbringung der Kaution durch eine klassische Mietkaution oder durch eine Kautionsbürgschaft. Der Vermieter kann aber entscheiden, welche Art von Kautionsbürgschaft er als Alternative zur Mietkaution er akzeptiert, z.B. nur Kautionsbürgschaften die auf erstes Anfordern die Mietkaution auszahlen.

Immer mehr Vermieter arbeiten direkt mit Anbietern von Kautionsbürgschaften zusammen. Dies hat Vorteile sowohl für den Mieter als auch den Vermieter. Sollte eine Partnerschaft, z.B. mit einem modernen Anbieter von Kautionsbürgschaften wie Getmomo existieren, weisen die meisten Vermieter den Mieter hierauf direkt beim Einzug hin.

Sollte der Mieter dann Interesse an einer Kautionsbürgschaft haben, erfolgt die Einladung direkt über den Vermieter. Der Mieter vervollständigt einfach das Onboarding und der Vermieter wird automatisch nach dem Abschluss informiert. Durch diesen Prozess sparen sowohl der Mieter als auch der Vermieter Zeit und einem guten Start in das Mietverhältnis steht nichts mehr im Weg.

Gibt es darüber hinaus noch weitere wichtige Punkte bei einer Kautionsbürgschaft?

Neben einer Bürgschaft die der Mieter mit einer Bank oder Versicherung abschließt gibt es auch die Möglichkeit, dass sich eine Privatperson verbürgt, häufig sind dies z.B. die Eltern bei Studenten. In diesem Fall spricht man von einer Privatpersonenbürgschaft. Auch hier werden die im Rahmen des Mietverhältnisses vereinbarten Monatsmieten über diese Form der Bürgschaft abgesichert.

Diese Privatpersonenbürgschaft stellt eine weitere Alternative zum klassischen Kautionskonto da, um die benötigten Monatsmieten ohne Zahlung einer Barkaution für die neue „Bleibe“ des Nachwuchs aufzubringen. Häufig verlangen Mieter aber trotzdem eine Barkaution und als zusätzliche Absicherung noch eine Bürgschaft der Eltern.

Gerade in Regionen mit einem hohen Nachfrageüberhang ist die besonders häufig bei neuen Verträgen zu beobachten die Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger abschließen. Hier haben Bewerber, bei denen die Eltern nicht über die entsprechende Bonität verfügen, häufig keine Chance.

Die Nachteile der Privatpersonenbürgschaft liegen daher auf der Hand, meist wird diese nur als zusätzliche Sicherheit akzeptiert, da die Einlösung deutlich komplizierter für den Vermieter ist. Daneben muss der Bürge, in diesem Fall meist die Eltern über das entsprechende Einkommen verfügen, um als Bürge in Betracht zu kommen. Der Vorteil liegt im geringen Aufwand beim Abschluss, meist wird die Bürgschaftserklärung als Zusatz zum eigentlichen Mietvertrag für die Wohnung aufgesetzt.

Wichtig ist auch, dass der Betrag der Kautionsbürgschaft im Nachgang nicht mehr verändert werden kann. Sollte es beispielsweise zu einer Mieterhöhung kommen, kann der Vermieter keine Erhöhung der Bürgschaft verlangen.

Welche Kosten entstehen mir als Mieter bei der Nutzung einer Kautionsbürgschaft?

Mieter zahlen, mit Ausnahme der Privatpersonenbürgschaft, immer eine Bürgschaftsgebühr an den Bürgschaftsgeber während der Dauer der Bürgschaft. Dieser variiert je nach Anbieter, Zahlungsmodus und Bonität des Mieters, sowie der Höhe der Kaution. Der Fachausdruck für diese monatliche, quartalsweise oder jährliche Gebühr ist Avalprovision.

Eine monatliche Zahlung der Gebühren ist für die meisten Mieter von Vorteil, da so hohe einmalige Kosten im Laufe eines Jahres vermieden werden können. Es gilt vor dem Abschluss die Bedingungen genau zu studieren, da viele Versicherungsanbieter mit einem monatlichen Preis werben, es sich dabei aber um ein reines Rechenbeispiel handelt und die Gebühr nur auf Jahresbasis bezahlt werden kann.

Wenige Anbieter wie die R+V Versicherung oder Getmomo bieten eine monatliche Zahlung als Standardoption für Mieter an. Diese Option hat für den Mieter nur Vorteile, da die finanzielle Belastung auf der Kautionsbürgschaft so mit Abstand am kleinsten bleibt.

Lohnt sich eine Kautionsbürgschaft nur bei kürzeren Mietverträgen?

Für Mieter macht eine Kautionsbürgschaft als Alternative zur normalen Kaution immer Sinn. Unabhängig von der Länge der Laufzeit der Miete für die jeweilige Wohnung. Viele Mieter fragen sich, wann über die Laufzeit des Mietvertrages die Kosten für die Bürgschaft höher ausfallen als für die ursprüngliche Kaution.

Die Antwort hängt natürlich stark von der jeweiligen Kautionshöhe ab und der alternativen Verwendung des Geldbetrags. Bei einer durchschnittlichen Kaution für eine Wohnung in Höhe von 1.300 Euro würde es über 18 Jahre dauern, bis mehr Gebühren für die Bürgschaft gezahlt wurden, als für die ursprüngliche Kaution. In Deutschland beträgt die aktuell durchschnittliche Mietlänge 8 Jahre, dass heißt, eine so lange Mietdauer in einer Wohnung ist eine klare Ausnahme.

Diese Zahl steigt an, sobald der Mieter das Geld für die Kaution über die Dauer der Mietzeit der Wohnung spart und entsprechend anlegt. Sobald der Mieter den Betrag in einen Bausparvertrag mit 2% Verzinsung anlegt, steigt der Zeitraum, bei dem die Gebühren der Kautionsbürgschaft die Mietkaution übersteigen schon auf 29 Jahre.

Wenn das Beispiel fortgeführt wird zeigt sich: Bei einer einfachen und sehr risikolosen Anlage auf einem Tagesgeldkonto mit 2,4% Verzinsung steigt der Wert bis zum erreichen der Mietkaution noch einmal um 3 Jahre auf insgesamt 32 Jahre. Nur ein ganz kleiner Prozentsatz der Deutschen lebt so lange in der gleichen Mietwohnung.

Wenn Sie als Mieter nach Abschluss einer Kautionsbürgschaft einen monatlichen Sparplan für einen einfachen ETF anlegen und die ursprüngliche Mietkaution ansparen, werden Sie auf Basis der historischen Renditeerwartungen niemals diesen Punkt erreichen. Da ihr Investment über die Dauer der Mietzins mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine höhere Rendite erwirtschaftet als Sie für die Kautionsbürgschaft ausgeben müssen.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Kautionsbürgschaft für Mieter immer sehr interessant sein kann. Egal ob Sie über das Geld für die Mietkaution verfügen und den Betrag lieber für Ihren Umzug einsetzen möchten oder Sie den Betrag lieber investieren möchten.

Was sind wichtige Begriffe und Fragestellungen rund um das Thema Kautionsbürgschaft?

Wer oder was ist ein Bürge?

Ein Bürge ist eine dritte Partei. Es gibt verschiedene Arten von Bürgen. Meist handelt es sich um Banken oder Versicherungen die eine Bürgschaft ausstellen. Daneben kann der Vermieter aber auch eine Bürgschaft einer Privatperson als Alternative für die Mietkaution akzeptieren.

Bankaval/ Bankbürgschaft

→ Bei der Bankbürgschaft tritt eine Bank als Bürge auf und stellt die Bürgschaftsurkunde aus

Kautionsversicherung

→ Bei der Mietkautionsversicherung tritt eine Versicherung als Bürge auf und stellt die Bürgschaftsurkunde aus

Privatpersonenbürgschaft

→ Eltern, Freunde, Privatpersonen treten als Ausfallbürge ein. Eine Bürgschaftsurkunde wird in diesem Fall nicht ausgestellt, das Verhältnis des Bürgen zum Vermieter wird aber vertraglich festgehalten.

Eine Privatpersonenbürgschaft wird oftmals von Studenten oder Auszubildenden genutzt, die gerne eine Wohnung mieten möchten, aber kein ausreichendes, festes Einkommen besitzen. Außerdem, kann die Privatpersonenbürgschaft für Personen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag hilfreich sein, da diese oftmals (ohne Bürge) von Vermietern nicht als potenzieller Mieter in Betracht gezogen werden.

Vertragliche Bestandteile einer Bürgschaft

Bürgschaftsvertrag

→ Schriftlicher Vertrag zwischen Schuldner (Mieter), Gläubiger (Vermieter) und Bürge. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Bürge, finanziell für den Mieter einzustehen. Der wichtigste Bestandteil des Vertrages ist die Bürgschaftserklärung.

Bürgschaftserklärung

Für die Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags muss eine solche Erklärung vorliegen § 766 BGB. Die genauen Angaben in diesem schriftlichen Dokument hängen von der Art der Bürgschaft und der Form der Bürgschaft ab. In jedem Fall sollte sie aber folgende Informationen beinhalten: 

  • Name und Anschrift der beiden Vertragsparteien (= Gläubiger und Schuldner)

  • Vertragsdatum

  • Unterschriften der beiden Vertragsparteien

  • Art und Form der Bürgschaft

  • Besicherte Hauptschuld (= Bürgschaftsbetrag)

  • Rechtliche Besonderheiten der Bürgschaft

  • Geltendes Recht (Rechte der Bundesrepublik Deutschland)

Bürgschaftsurkunde

Die Bürgschaftsurkunde erhält der Vermieter als Nachweis. Die wird erst zurückgegeben, wenn die Ansprüche aus dem Mietverhältnis hinfällig werden. Bei manchen Anbietern entstehen für den Mieter für die Ausstellung noch zusätzliche Kosten. Diese Kosten können sich Mieter bei modernen Anbietern wie Getmomo einfach sparen.

Voraussetzungen zur Beantragung einer Kautionsbürgschaft

Um eine Kautionsbürgschaft mit einer Bank oder Versicherung abschließen zu können, muss folgendes gegeben sein:

  • Volljährigkeit (>18 Jahre)

  • Ausreichende Bonität

  • Einen Wohnsitz in Deutschland

  • Eine Bankverbindung in Deutschland

  • Positiver Kreditscore, z.B. Schufa

Je nach Art der Bürgschaft, kann der Mieter direkt zu seiner Bank oder Versicherung Kontakt aufnehmen, und eine Mietkautionsbürgschaft beantragen. 

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Die Kautionsbürgschaft von Getmomo ermöglicht Ihnen Ihr Geld so zu verwenden wie Sie es möchten. Sie können das gesparte Geld entweder direkt für Ihren Umzug nutzen oder es einfach investieren damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt darüber verfügen können. Hausverwaltungen und Vermieter erfahren die gleiche Sicherheit wie zuvor. Mit Getmomo hinterlegen Sie keine Kaution sondern zahlen monatlich einfach eine geringe Gebühr. So bleibt Ihnen bei Einzug die finanzielle Hürde erspart und falls Sie die Kaution bereits hinterlegt haben können Sie sich diese auch einfach zurückholen.

Mietkautionsbürgschaft kündigen 

Eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Grundsätzlich bleibt die Kautionsbürgschaft so lange in Kraft, wie der Vermieter durch den Bürgen abgesichert sein möchte (also i.d.R die gesamte Zeit des Mietverhältnisses). Sobald der Vermieter, nach Auszug und Prüfung des Objektes, die Kaution freigibt, kündigt dies automatisch die Kautionsbürgschaft.

Eine Alternative ist noch die Kündigung durch den Mieter. Diese kann auch jederzeit stattfinden. In diesem Fall muss der Mieter dem Vermieter nur eine alternative Mietkaution einbringen, damit die Kautionsbürgschaft aufgelöst werden kann.

Wissenswertes für Mieter

  • Finanzielle Freiheit

Der größte Vorteil der Mietkautionsbürgschaft ist, dass Mieter ihr Geld behalten können und keine hohe Summe an Kaution bei ihrem Vermieter hinterlegen müssen.

  • Keine Doppelbelastung

Bei dem Einzug in eine neue Wohnung müssen Sie noch auf die Auszahlung der alten Kaution warten und die neue steht schon an? Mit einer Kautionsbürgschaft hat dies nun ein Ende.

Wissenswertes für Vermieter und Verwalter 

  • Solventer Mieter

Hat der Mieter eine Zusage zu einer Kautionsbürgschaft erhalten, bedeutet das, die Institution stuft ihn als besonders zahlungsfähig ein und er besitzt eine positive Bonitätsauskunft.

  • 100 % Sicherheit

Durch die Haftungsübernahme des Bürgen, ist der Vermieter zu 100 % abgesichert und kann sich auf die Zahlung von offenen Forderungen, durch die Kautionsbürgschaft verlassen.

  • Kein “Abmieten” der Kaution

Die Sicherheit bezieht sich ebenfalls auf das “Abmieten” der Kaution. Sollte der Mieter die letzten Monatsmieten tatsächlich mit der Kaution verrechnen, braucht der Vermieter, dank des Bürgen, nicht befürchten auf dem Geld sitzen zu bleiben.

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  • Einfache Mieteranlage in wenigen Sekunden und vollständig digital

  • Schnelle Freigabe bzw. Inanspruchnahme über unsere Plattform

  • Garantierte Auszahlung der Kautionssumme innerhalb von 48 Stunden

  • Keine laufenden Kosten und kein Verwaltungsaufwand

  • Einfache Reporting-Funktionen mit nur wenigen Klicks

Wenn Sie Fragen rund um den Kautionsschutz von Getmomo haben, melden Sie sich gerne unter unserer Service Hotline 030 91734990 oder per E-Mail: kundenservice@getmomo.de.

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