Kautionsbürgschaft Definition
Eine Kautionsbürgschaft, auch Mietkautionsbürgschaft genannt, ist eine Alternative zur Mietkaution. Anders als bei einer Kaution müssen Mieter bei der Bürgschaft für die Mietkaution keine hohe Geldsumme an ihre Vermieter zahlen, sondern müssen einen geringen monatlichen Beitrag bezahlen. Für die Zeit des Mietverhältnisses steht ein Bürge für den Mieter ein. Der Vermieter erhält einen Bürgschaftsbrief und ist im Fall von Mietschäden durch den Mieter abgesichert.
Wer oder was ist ein Bürge?
Ein Bürge ist eine dritte Partei. Es gibt verschiedene Arten von Bürgen
Bankaval/ Bankbürgschaft
→ Bankbürgschaft
Kautionsversicherung
→ Eine Versicherungsgesellschaft als Bürge
Privatpersonenbürgschaft
→ Eltern, Freunde, Privatpersonen treten als Ausfallbürge ein.
Eine Privatpersonenbürgschaft wird oftmals von Studenten oder Auszubildenden genutzt, die gerne eine Wohnung mieten möchten, aber kein ausreichendes, festes Einkommen besitzen. Außerdem, kann die Privatpersonenbürgschaft für Personen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag hilfreich sein, da diese oftmals (ohne Bürge) von Vermietern nicht als potenzieller Mieter in Betracht gezogen werden.
Vertragliche Bestandteile einer Bürgschaft
Bürgschaftsvertrag
→ Schriftlicher Vertrag zwischen Schuldner (Mieter), Gläubiger (Vermieter) und Bürge. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Bürge, finanziell für den Mieter einzustehen. Der wichtigste Bestandteil des Vertrages ist die Bürgschaftserklärung.
Bürgschaftserklärung
Für die Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags muss eine solche Erklärung vorliegen (§ 766 BGB). Die genauen Angaben in diesem schriftlichen Dokument hängen von der Art der Bürgschaft und der Form der Bürgschaft ab. In jedem Fall sollte sie aber folgende Informationen beinhalten:
- Name und Anschrift der beiden Vertragsparteien (= Gläubiger und Schuldner)
- Vertragsdatum
- Unterschriften der beiden Vertragsparteien
- Art und Form der Bürgschaft
- Besicherte Hauptschuld (= Bürgschaftsbetrag)
- Rechtliche Besonderheiten der Bürgschaft
- Geltendes Recht (Rechte der Bundesrepublik Deutschland)
Bürgschafturkunde
Die Bürgschaftsurkunde erhält der Vermieter als Nachweis. Die wird erst zurückgegeben, wenn die Ansprüche aus dem Mietverhältnis hinfällig werden.
Kautionsbürgschaft beantragen
Um eine Kautionsbürgschaft abschließen zu können, muss folgendes gegeben sein:
- Volljährigkeit (>18 Jahre)
- Ausreichende Bonität
- Einen Wohnsitz in Deutschland
- Eine Niederlassung der Bank in Deutschland
Je nach Art der Bürgschaft, kann der Mieter direkt zu seiner Bank oder Versicherung Kontakt aufnehmen, und eine Mietkautionsbürgschaft beantragen.
Mietkautionsbürgschaft kündigen
Eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Grundsätzlich tritt die Bürgschaft so lange in Kraft, wie der Vermieter durch den Bürgen abgesichert sein möchte (also i.d.R die gesamte Zeit des Mietverhältnisses). Sobald der Vermieter, nach Auszug und Prüfung des Objektes, die Kaution freigibt, kündigt das automatisch die Bürgschaft. Andere Bürgschaften wiederum werden automatisch beitragsfrei ab Tag des Auszugs und nicht erst, sobald der Vermieter die Urkunde zurücksendet.
Wissenswertes für Mieter
Der größte Vorteil der Mietkautionsbürgschaft ist, dass Mieter ihr Geld behalten können und keine hohe Summe an Kaution bei ihrem Vermieter hinterlegen müssen.
- Direkt beitragsfrei nach Auszug
Anstatt lange auf ihre Rückzahlung der Kaution zu warten, sind sie direkt nach Auszug beitragsfrei.
Bei dem Einzug in eine neue Wohnung müssen Sie noch auf die Auszahlung der alten Kaution warten und die neue steht schon an? Mit einer Kautionsbürgschaft hat dies nun ein Ende.
Wissenswertes für Vermieter und Verwalter
Hat der Mieter eine Zusage zu einer Kautionsbürgschaft erhalten, bedeutet das, die Institution stuft ihn als besonders zahlungsfähig ein und er besitzt eine positive Bonitätsauskunft.
Durch die Haftungsübernahme des Bürgen, ist der Vermieter zu 100 % abgesichert und kann sich auf die Zahlung von offenen Forderungen, durch die Kaution, verlassen.
- Kein “Abmieten” der Kaution
Die Sicherheit bezieht sich ebenfalls auf das “Abmieten” der Kaution. Sollte der Mieter die letzten Monatsmieten tatsächlich mit der Kaution verrechnen, braucht der Vermieter, dank des Bürgen, nicht befürchten auf dem Geld sitzen zu bleiben.
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