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Die Mietzahlung

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Mietzahlungen besagen, dass der Mieter verpflichtet ist, die Miete pünktlich und in voller Höhe zu zahlen. Laut § 566b BGB muss die Zahlung spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen. Eine geminderte Miete darf jedoch in bestimmten Fällen gezahlt werden, dies gilt für das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht.

Es gibt zwei Arten von Kündigungen, die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.
Die ordentliche Kündigung erfolgt mit Frist und ist in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB geregelt.
Die außerordentliche Kündigung kann ohne Frist erfolgen und ist in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelt.

Eintreiben von Mietschulden

Wenn ein Mieter in Zahlungsverzug gerät und dem Vermieter Mietschulden entstehen, gibt es mehrere Schritte, die man unternehmen kann, um diese Schulden einzutreiben. Ein erster Schritt ist die Ursachenforschung. Hierbei geht es darum, die Gründe für den Zahlungsverzug des Mieters zu erfahren und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Ein weiterer Schritt ist eine schriftliche Aufforderung, in der der Mieter aufgefordert wird, die offenen Mietzahlungen zu begleichen. Es kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, um das Problem zu entschärfen. Ein weiteres Mittel ist das Vermieterpfandrecht, welches es dem Vermieter ermöglicht, Gegenstände des Mieters zu pfänden, um die Mietforderungen zu begleichen. Ein Mahnverfahren und eine Klageverfahren können ebenfalls durchgeführt werden, um die Mietschulden einzutreiben. Eine Zahlungsklage ist die letzte Möglichkeit.

Zuordnung der Mietzahlungen

Verwaltungsarbeiten für Vermieter können durch eine sorgfältige Zuordnung der Mietzahlungen erleichtert werden. Der Verwendungszweck ist dabei von besonderer Bedeutung, da er dem Vermieter Informationen über das betroffene Objekt und den Zeitraum liefert, für welchen die Zahlung bestimmt ist.
Eine weitere praktische Möglichkeit für Mieter ist das Einrichten eines Dauerauftrags. Dieser sorgt dafür, dass der Mietbetrag automatisch zu einem bestimmten Datum abgebucht wird. Um einen Dauerauftrag einzurichten, werden in der Regel Angaben wie Empfängername, Kontoverbindung, Verwendungszweck, Betrag, erster Ausführungszeitpunkt und Angaben zum eigenen Konto benötigt.

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