In den Rechtsgrundlagen der Mietzahlung ist festgehalten, dass, laut § 556 b Absatz 1 BGB, die Miete zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats von dem Mieter angewiesen werden muss. Was es hier zu beachten gibt, und wie sich das Verwalten der eingehenden Mietzahlungen vereinfach lässt, erklären wir hier.
Der Verwendungszweck
Bei dem Erhalt der Mietzahlung erhält der Vermieter den Namen und die Kontonummer des Senders. Allerdings ist der korrekte Verwendungszweck der wahrscheinlich wichtigste Bestandteil für eine leichtere Verwaltung der Mieteinnahmen. Nur so kann festgestellt, und dokumentiert werden, wofür der Betrag tatsächlich gezahlt wurde. Dem Vermieter wird so das Verwalten der Mietzahlungen und die Eingangskontrolle um einiges erleichtert und für den Mieter, bedeutet dies eine genaue Dokumentierung seines Zahlungsverkehres.
Bei der eigenständigen, monatlichen Überweisung kann der Verwendungszweck angepasst werden. Bei einem Dauerauftrag, genügt es zu erwähnen, dass es sich um die Miete des aktuellen Monats handelt.
Dauerauftrag
Der Mieter möchte in der Regel einen Überblick über seine ausgehenden Mietzahlungen erhalten und gleichzeitig sicher gehen, dass der richtige Betrag, pünktlich an den richtigen Empfänger überweisen wird. Der einfachste Schritt dafür ist das Einrichten eines Dauerauftrages. Dies geht ganz einfach über das Online-Banking oder auch bei einem persönlichen Besuch bei der Bank.
Für das Einrichten eines Dauerauftrages werden, ähnlich wie bei einer üblichen Überweisung, folgende Angaben benötigt:
- Empfängername
- Kontoverbindung
- Verwendungszweck
- Betrag
- Der erste regelmäßige Ausführungszeitpunkt
- Angaben zum eigenen Konto
VIBAN
Eine VIBAN ist eine virtuelle IBAN. Das Nummernsystem der VIBAN ist eine “künstliche Adresse”.
Eine VIBAN lohnt sich für:
- Mieter, die leichter Geld einzahlen können und sich nicht die Mühe machen müssen, ihre ID-Nummer zu nutzen und die Gefahr von Eingabefehlern einzugehen
- Vermieter, die die Zuordnung der Mietzahlungen schneller verwalten möchten
MOMO-Payments
Unsere digitale Softwarelösung, MOMO-Payments ermöglicht es Ihnen, das Verwalten der Mieteinnahmen mit einem Schlag zu automatisieren. Erhalten Sie Ihre Mietzahlung zum Stichtag ohne Aufwand und profitieren Sie von weiteren Services wie zum Beispiel der Erhöhung der Absicherung pro Mieter um eine Monatsmiete.
PSD2 – Payment Services Directive
PSD2 ist eine Zahlungsdiensterrrichtlinie, die europäische Zahlungsdienste modernisiert. Sie:
- Fördert die Entwicklung innovativer Online- und mobiler Zahlungsmöglichkeiten
- Bietet mehr Sicherheit bei Zahlungen
- Bietet besserer Verbraucherschutz
- Bietet gleiche Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienstleister