Das Kautionssammelkonto als Mietkautionskonto: Eröffnung & Bedingungen

Um die Anlage und Verwaltung mehrerer Mietkautionen, die im Zusammenhang mit einem Mietobjekt anfallen, für den Vermieter zu erleichtern und effektiver zu gestalten, bietet sich ein Kautionssammelkonto an. Mit einem solchen Konto sind also viele Vorteile für den Vermieter bzw. den beauftragten Immobilienverwalter verbunden. Wie aber kann man ein Kautionssammelkonto eröffnen und welche Angebote gibt es in diesem Bereich? Was müssen Vermieter bei der Einrichtung eines Kautionssammelkontos beachten? Diesen Fragen gehen wir im vorliegenden Beitrag nach und erklären, worauf es bei der Eröffnung und Einrichtung eines Kautionssammelkontos ankommt.

Die Eröffnung eines Kautionssammelkonto durch Vermieter und Hausverwaltungen

Vielfach sind Vermieter und Immobilienverwalter von den Vorteilen eines Kautionssammelkontos überzeugt und so ist es keine Überraschung, dass die Eröffnung eines Kautionssammelkontos in den meisten Fällen durch die Hausverwaltung erfolgt. Im Folgenden gehen wir näher auf die Bedingungen einer solchen Kontoeröffnung ein. 

Die Anlage von Mietkautionen auf einem Sammelkonto

Der Vermieter ist von Gesetzes wegen her verpflichtet, die Mietkaution insolvenzfest und verzinslich anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Wird die Kaution bei einer Bank oder Sparkasse angelegt, muss dies auf einem Treuhandkonto erfolgen, das auch eindeutig als solches erkennbar ist, denn es ist streng darauf zu achten, dass es nicht zu einer Vermischung der Mietkaution mit eigenen Geldern des Vermieters kommt. Nicht verboten ist es aber, mehrere Mietkautionen zusammen anzulegen und ein Mietkautionskonto als Sammelkonto zu nutzen. In diesem Fall wird also ein herkömmliches Mietkautionskonto bei einer Bank oder Sparkasse eingerichtet und es ergeben sich insofern keine Besonderheiten, selbst wenn dieses Konto zur Anlage mehrerer Mietkautionen genutzt wird.

Bedingungen für die Eröffnung eines Kautionssammelkontos

Bei jedem Kreditinstitut bzw. jedem Anbieter von Kautionssammelkonten kann es zu abweichenden Regelungen sowie Vertrags- und Geschäftsbedingungen kommen. Auch die Voraussetzungen der Kontoeröffnung können variieren. Insofern können wir hier keinen abschließenden Überblick geben und empfehlen, sich über ein spezifisches Angebot stets detailliert zu informieren und beraten zu lassen. Zwei allgemeine Bedingungen für die Eröffnung eines Kautionssammelkontos lassen sich an dieser Stelle jedoch benennen:

  • Je nach Rechtsform der Hausverwaltung bzw. Vermietungsgesellschaft sind aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister vorzulegen. Sollte es weitere wirtschaftlich berechtigte Personen geben, ist dies ebenfalls mittels Vorlage entsprechender Nachweise zu belegen.
  • Unbedingt erforderlich ist außerdem die Feststellung der Identität der jeweiligen vertretungsberechtigten Personen bzw. Verwalter.

Allgemeine Bedingungen bei der Anlage und Verwaltung der Mietkaution

Die bei der Anlage und Verwaltung der Mietkaution grundsätzlich zu beachtenden Punkte sind in § 551 BGB gesetzlich geregelt.

  • Höhe der Kaution: Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten entsprechen. 
  • Separate Anlage: Die Mietkaution muss separat angelegt und verwaltet werden. Das Geld darf nicht mit dem Vermögen des Vermieters vermengt werden. Zulässig ist jedoch die Anlage und Verwaltung mehrerer Mietkautionen auf ein und demselben Konto (Kautionssammelkonto). 
  • Ratenzahlung: Der Mieter darf die Kaution in drei gleich großen monatlichen Raten zahlen, sofern die Höhe der Kaution das Dreifache der Kaltmiete beträgt.

Außerdem gilt:

  • Mieter und Vermieter müssen eine klare, schriftliche Vereinbarung bezüglich der Leistung einer Mietkaution treffen. Dies erfolgt in der Regel im Mietvertrag.
  • Die Kündigungsfrist des Mietkautionskontos darf maximal drei Monate betragen.
  • Der Vermieter darf während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution nicht in Anspruch nehmen.
  • Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Informationsanspruch bezüglich des Kreditinstituts und des Zinssatzes, bei bzw. zu dem die Kaution angelegt wurde.
  • Regelmäßig trägt der Vermieter die Gebühren der Kontoführung.

Unsere Tipps für die Eröffnung eines Kautionssammelkontos

  • Um das Kautionssammelkonto in der täglichen Arbeit so komfortabel wie möglich nutzen zu können, bietet es sich an, diesbezüglich eine Bank zu wählen, bei der die Eröffnung und die Handhabung vollständig digital erfolgen.
  • Neben der eigentlichen Kontoeröffnung sollten bereits die entsprechenden Vollmachten der einzelnen Mitarbeiter eingetragen werden, damit diese über alle erforderlichen Berechtigungen verfügen und ihren Aufgaben von Anfang an in vollem Umfang nachkommen können.

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