Kautionsbürgschaft Bank: Das sollten Mieter zum Thema Mietkaution und Bürgschaft wissen

Die Mietkaution muss von allen Mietern vor Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt werden. Dabei gibt es neben der Barkaution, die auf einem Kautionskonto oder Kautionssparbuch hinterlegt wird, auch die Möglichkeit, die Mietkaution als Bürgschaft zu hinterlegen.

Diese Art von Bürgschaft kann entweder von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung herausgeben werden. Diese stehen den Vermietern bzw. den Vermieterinnen für einen möglichen Mietausfall oder für Schäden als Bürgschaftsgeber ein. Auf die Höhe der Kaution hat diese Form der Bürgschaft keinen Einfluss.

Diese wird weiterhin im Mietvertrag verankert und richtet sich nach der jeweiligen Kaltmiete für die Mietwohnung. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Unterschiede ein und erklären die Vor- und Nachteile von dieser Form der Mietkaution für Mieter.

Schönheitsreparaturen in der Wohnung – Was versteht man darunter? Und wann darf die Kaution oder Kautionsbürgschaft genutzt werden?

Schönheitsreperaturen Wohnung

Eine Kautionsbürgschaft, auch Mietkautionsbürgschaft genannt, ist eine Alternative zur Mietkaution. Anders als bei einer Kaution müssen Mieter bei der Bürgschaft für die Mietkaution keine hohe Geldsumme an ihre Vermieter zahlen, sondern müssen einen geringen monatlichen Beitrag bezahlen. Für die Zeit des Mietverhältnisses steht ein Bürge für den Mieter ein. Der Vermieter erhält einen Bürgschaftsbrief und ist im Fall von Mietschäden durch den Mieter abgesichert.

Was tun, wenn man die Mietkaution nicht zahlen kann? → Kautionsbürgschaften

Was tun, wenn man die Mietkaution nicht zahlen kann? → Kautionsbürgschaften

Eine Kautionsbürgschaft, auch Mietkautionsbürgschaft genannt, ist eine Alternative zur Mietkaution. Anders als bei einer Kaution müssen Mieter bei der Bürgschaft für die Mietkaution keine hohe Geldsumme an ihre Vermieter zahlen, sondern müssen einen geringen monatlichen Beitrag bezahlen. Für die Zeit des Mietverhältnisses steht ein Bürge für den Mieter ein. Der Vermieter erhält einen Bürgschaftsbrief und ist im Fall von Mietschäden durch den Mieter abgesichert.

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