Wie können wir Ihnen helfen?

Muss der Mieter einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen?

Nein, wichtig ist, dass sich der Mieter in einem festen Arbeitsverhältnis befindet bzw. ein Nachweis über einen anstehenden Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann. Eine Bürgschaft für Selbstständige ist nicht möglich.