Wie können wir Ihnen helfen?

Was passiert, wenn der Mieter die Kautionsbürgschaft kündigt oder nicht mehr zahlt?

Als Hausverwaltung bzw. als Eigentümer sind Sie ab der erfolgreichen Anlage und Bestätigung über den vereinbarten Kautionsbetrag voll abgesichert. Eine Zahlungsstörung oder Kündigung hat hierbei keinerlei Auswirkung auf die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer, da die jeweilige Bank die entsprechende Bürgschaft übernommen hat. Der volle Kautionsbetrag steht solange zur Verfügung, bis die Bürgschaft durch die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer freigegeben wurde bzw. eine Ersatzsicherheit vom Mieter eingebracht wurde. Dies kann nur mit Zustimmung durch die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer erfolgen.