Wie können wir Ihnen helfen?

Ist die maximale Kautionshöhe auf drei Monatskaltmieten begrenzt?

Ja, diese Begrenzung ist das rechtliche Limit für die Mietkaution und trifft somit auch die Bürgschaft zu. Im Einklang mit § 551 Absatz 1 BGB. Falls eine höhere Kaution im Mietvertrag vereinbart werden sollte, wäre dies ungültig.