Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Mietkautionsbürgschaft

1. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner und Bürge ist GetMomo Financial GmbH, c/o Atlantic Labs, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin („Momo“ oder „wir“), vertreten durch Marcel Meitza, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 211213 Sie können uns unter 030 – 166384207 oder per E-Mail kontakt@getmomo.de erreichen.

2. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung

Momo stellt Ihrem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit. Sie müssen dafür eine monatliche Provision oder nach Ihrer Wahl auch jährliche Provision an Momo bezahlen. Dies müssen sie so lange tun, bis Momo aus der Haftung wieder entlassen ist oder die Bürgschaftssumme ausgezahlt ist. Wird Momo vom Vermieter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, dann müssen Sie Momo den entsprechenden Betrag zahlen bzw. erstatten. Damit Momo die monatliche Provision und gegebenenfalls den vom Vermieter geforderten Betrag von Ihnen einziehen kann, erlauben Sie Momo Ihr Konto bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

3. Vertragsgegenstand

Mit Abschluss dieses Vertrages und nach erfolgreichem Einzug der ersten monatlichen Rate von dem von Ihnen angegebenen Zahlungsinstrument verpflichten wir uns, in Ihrem Auftrag zugunsten Ihres Vermieters eine Mietkautionsbürgschaft zu stellen. Damit verpflichten wir uns für die Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtungen aus dem in der Bürgschaftsurkunde bezeichneten Vertragsverhältnis einzustehen, soweit Ihr Vermieter berechtigt ist, auf eine Mietkaution zuzugreifen. In der Höhe ist die Bürgschaft auf die gesetzliche Höhe einer Mietkaution gem. § 551 Abs. 1 BGB beschränkt. Wir stellen Mietkautionsbürgschaften nur bis zu einem Maximalbetrag von 15.000 EUR.

Bei der Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Wir verzichten gegenüber Ihrem Vermieter auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB. Dies bedeutet, dass wir zur Zahlung an Ihren Vermieter verpflichtet sind, ohne zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich dem Grunde und der Höhe nach gegen Sie bestehen.

4. Abschluss des Vertrages

Sie beantragen die Stellung einer Mietkautionsbürgschaft, indem Sie die online verfügbare Antragsstrecke („Online-Antrag“) vollständig ausfüllen und Momo ein SEPA-Lastschriftmandat oder die Erlaubnis, Ihre hinterlegte Kreditkarte zu belasten, zum Einzug der Provision gem. Ziffer 8.2 erteilen. Auf die Antragsstrecke gelangen Sie u.a. über einen Link, den Ihnen ihr Vermieter bzw. die zuständige Hausverwaltung per SMS oder E-Mail zusendet. Mit klicken auf den Button „Angebot anfordern“ fordern Sie ein Angebot, das Ihnen nach Prüfung von Momo, zugeschickt wird. Bevor Sie auf den Button „Angebot anfordern“ klicken, haben Sie die Möglichkeit Ihre Angaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen unser Vertragsangebot per E-Mail schicken und Sie den Button „Vertragsangebot annehmen“ in der E-Mail anklicken.

5. Ausstellung und Übergabe der Bürgschaftsurkunde

Nach Vertragsschluss stellen wir Ihrem Vermieter digital ein Original der Bürgschaftsurkunde zu. Sie erhalten davon eine Zweitausfertigung für Ihre Unterlagen per E-Mail. Die Mietkautionsbürgschaft dient dem Vermieter als Mietsicherheit wie eine Kaution.

6. Auszahlung der Bürgschaftssumme im Haftungsfall

6.1 Auszahlung ohne Prüfung

Meldet Ihr Vermieter unter Vorlage der Bürgschaftsurkunde gegenüber Momo einen Anspruch an, so zahlen wir die geforderte Summe bis zur Höhe des Bürgschaftshöchstbetrags an Ihren Vermieter aus. Wir prüfen nicht, ob Ihr Vermieter tatsächlich einen Anspruch gegen Sie hat. Wir können die Auszahlung nur dann verweigern, wenn der Anspruch offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder es liquide Beweismittel gibt (z.B. rechtskräftige Urteile, Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen), aus denen sich zweifelsfrei die Unrechtmäßigkeit des durch den Vermieter geltend gemachten Anspruchs ergibt.

6.2 Information des Mieters

Wir informieren Sie als Mieter unverzüglich darüber, sollte der Vermieter einen Anspruch aus der Bürgschaft gegen Momo geltend machen.

6.3 Pflicht des Mieters zur Anzeige und Mitwirkung

Macht der Vermieter einen Anspruch geltend, so sind Sie uns zur Auskunft über die anspruchsbegründenden Umstände verpflichtet und haben uns ggfls. einen Fragebogen fristgerecht zurückzusenden.

Bei offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme durch den Vermieter haben Sie uns liquide Beweismittel (z.B. rechtskräftiges Urteil, Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen) zur Verfügung zu stellen, damit wir diese gegenüber dem Vermieter geltend machen können.

7. Ihre Pflichten im Haftungsfall

7.1 Freistellung oder Erstattung mit Verzinsung

Werden wir durch den Vermieter aus der Mietkautionsbürgschaft in Anspruch genommen, so haben Sie uns den geforderten Betrag innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung zu stellen. Dazu werden wir den entsprechenden Betrag Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift bzw. Ihrer Kreditkarte belasten.

Haben wir bereits an den Vermieter ausgezahlt, so haben Sie uns den entsprechenden Betrag zu erstatten.

7.2 Aufwendungsersatz

Als Pauschale für die Erstattung unserer Aufwendungen für die Bearbeitung im Falle der Inanspruchnahme fällt eine Gebühr in Höhe von 25 EUR an. Sollte diese Pauschale die Kosten nicht abdecken, die uns durch die Inanspruchnahme entstehen und die wir unter den Umständen für erforderlich halten durften (z.B. Rechtsberatungskosten), so behält sich Momo vor, weiteren Aufwendungsersatz zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen vorbehalten.

7.3 Einrede- und Einwendungsverzicht

Sie können gegen Momo nur solche Einreden und Einwendungen geltend machen, welche Momo zum Zeitpunkt der Auszahlung an Ihren Vermieter bereits bekannt waren und die Momo dazu berechtigt hätten, die Zahlung an den Vermieter zu verweigern.

Zur Klarstellung: Dieser Einrede- und Einwendungsverzicht besteht nur Momo gegenüber, Ihre etwaigen Rückforderungsansprüche gegenüber dem Vermieter sind davon nicht berührt.

8. Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit

8.1 Zahlung der monatlichen Gebühr

Für die Stellung der Mietkautionsbürgschaft zahlen sie ab Vertragsschluss bis zur Entlassung von Momo aus der Haftung gem. Ziffer 9.1 einen monatlichen Betrag in Höhe von 3,25% des Höchstbetrages für den wir nach der Bürgschaft haften.

8.2 Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats oder Erlaubnis Kreditkarte zu belasten

Sie können Momo zum Einzug der unter diesem Vertrag entstehenden Kosten und Ansprüche entweder ein SEPA Lastschriftmandat erteilen oder die Erlaubnis gegen Ihre Kreditkarte zu belasten. Wenn Sie bei Momo eine Kreditkarte als Zahlungsart hinterlegen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch zur Mitteilung der Daten unter kundenservice@getmomo.de.

Bitte beachten Sie, dass wir die Bürgschaft erst nach der ersten erfolgreichen Belastung der hinterlegten Zahlungsquelle ausstellen.

8.3 Fälligkeit und Einzug der monatlichen Zahlung

Die erste Gebühr wird sofort nach Vertragsschluss fällig. Die weiteren monatlichen Zahlungen sind jeweils am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig.

Momo wird die fälligen Zahlungen im SEPA-Lastschrift verfahren von dem Konto einziehen, für das Sie uns eine SEPA-Lastschriftmandat bei Antragstellung erteilt haben bzw. die Kreditkarte belasten, die Sie uns zu diesem Zweck mitgeteilt haben. Sie haben für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto zu sorgen.

Sollte es Momo nicht möglich sein, die fällige Gebühr einzuziehen, wird Momo dies in der Regel ein weiteres Mal versuchen und Sie dann zur Begleichung auf anderem Weg auffordern. Die Kosten für Rücklastschriften werden beim erneuten Einzug mit dem fälligen Betrag eingezogen.

8.4 Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem Mietvertrag

Sie haben Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass kein Haftungsfall eintritt. Sollte Ihr Vermieter unberechtigterweise Forderungen erheben, müssen Sie diese abwehren. Bitte Bedenken Sie, dass Sie uns in jedem Fall die den Betrag bei einer Inanspruchnahme durch den Vermieter schulden.

8.5 Anzeigepflichten

Sie müssen uns eine Änderung Ihrer Zahlungsdaten (Kontenwechsel, neue Kreditkarte) unverzüglich anzeigen. Dies gilt ebenso für eine Änderung Ihrer Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, Telefon).

Wichtig: Bei Beendigung Ihres Mitverhältnisses müssen Sie uns das Datum der Kündigung sowie das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird, unverzüglich mitteilen.

9. Beendigung dieses Vertrages

9.1 Beendigung durch Ablauf oder Erfüllung

Dieser Vertrag endet automatisch, wenn uns der Vermieter aus der Haftung entlässt, entweder durch vorbehaltslose Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, durch vorbehaltslose Enthaftungserklärung durch den Vermieter, oder vollständiger Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Vermieter durch uns. Die Beendigung des Vertrages bedeutet jedoch nicht, dass Sie uns keine Erstattung mehr schulden, sofern Momo durch den Vermieter in Anspruch genommen wurde.

9.2 Kündigung des Vertrages

Sie können den Vertrag jederzeit in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Sie haben in diesem Fall dafür zu sorgen, dass der Vermieter Momo die Bürgschaftsurkunde im Original aushändigt oder eine vorbehaltslose Enthaftung für Momo erklärt.

Ihre Pflicht zur Zahlung der monatlichen Gebühren endet auch im Fall einer Kündigung erst, wenn Momo vorbehaltslos aus der Haftung entlassen wurde.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Abtretung

Momo kann die Zahlungsansprüche gegen Sie aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag an Dritte abtreten.

10.2 Anwendbares Recht und Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

Beschwerden können an kontakt@getmomo.de oder GetMomo Financial GmbH, c/o Atlantic Labs, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin gerichtet werden.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.