Besondere Bedingungen für die Vermittlung von Miets­kautions­bürgs­schaften für Vermieter / Hauss­vers­walts­ungen

Stand: 14. April 2023

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Einzelheiten der Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft eines Bürgschaftsgebers an Vermieter bzw. Hausverwaltungen sowie deren Bestellung und Geltendmachung über die Web-App der GetMomo Financial GmbH unter https://www.getmomo.app (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“).

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung differenzierender Sprachformen verzichtet und einheitlich das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).

1. Allgemeines / Vertragsgegenstand

1.1 Die GetMomo Financial GmbH, Oranienstraße 6, 10997 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 211213 B (nachfolgend „Getmomo“) erstellt, vermarktet und vertreibt webbasierte Software und software-basierte Plattformen für den Immobiliensektor und ist Betreiber der Webapp-Software https://www.getmomo.app (nachfolgend „Getmomo-Plattform“). Über die Getmomo-Plattform stellt Getmomo Vermietern bzw. von diesen entsprechend beauftragten Hausverwaltungen sowie Mietern verschiedene digitale Lösungen und Services aus dem Bereich der Immobilienverwaltung zur Verfügung.

1.2 Im Rahmen einer digitalen Mietkautionslösung für Vermieter und Mieter vermittelt Getmomo Mietkautionsbürgschaften von Banken mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Bürgschaftsgeber“), welche sich für Ansprüche aus dem Mietverhältnis zugunsten von Vermietern verbürgen (nachfolgend „Mietkautionslösung“).

1.3 Vermietern bzw. von diesen entsprechend beauftragten Hausverwaltungen bietet Getmomo im Rahmen der Mietkautionslösung die Möglichkeit, über die Getmomo-Plattform Mietkautionsbürgschaften der Bürgschaftsgeber gestellt zu bekommen  und ggf. eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft über die Getmomo-Plattform anzumelden. Aufgrund des digitalen Prozessmanagements über die Getmomo-Plattform erhalten Vermieter von ihren Mietern schnell und einfach eine mit Mietkautionskonten vergleichbare Sicherheit, die im Vergleich aber deutlich weniger Verwaltungsaufwand bedeutet.

1.4 Mietern bietet Getmomo im Rahmen der Mietkautionslösung über die Getmomo-Plattform die Möglichkeit, einen einfachen Prozess zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft eines über Getmomo vermittelten Bürgschaftsgebers anzustoßen.

2. Geltungsbereich

2.1    Die Inanspruchnahme der Mietkautionslösung durch Vermieter bzw. Hausverwaltungen erfolgt auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Getmomo-Plattform einschließlich aller dazugehörigen Dienste, Anwendungen und Funktionen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“). Für den Fall, dass die Nutzungsbedingungen Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten, gehen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vor.

2.2 Getmomo bietet die Mietkautionslösung ausschließlich in Kooperation mit Dritten an, bei denen es sich jeweils um eine Bank mit Sitz in Deutschland handelt. Neben den unter Ziffer 2.1 genannten Verträgen mit Getmomo gelten (i) für Vermieter bzw. Hausverwaltungen zusätzlich die für die Nutzung der Mietkautionslösung mit dem betreffenden Dritten nach Ziffer 3.2 abzuschließenden Verträge und Bestimmungen, und (ii) für Mieter zusätzlich die mit dem betreffenden Dritten nach Ziffer 3.3 abzuschließenden Verträge und Bestimmungen.

3. Funktion von Getmomo bei der Mietkautionslösung 

3.1 Getmomo wird nur im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und der in Ziffer 2.1 genannten Nutzungsbedingungen Vertragspartner des Vermieters bzw. der  Hausverwaltung.

3.2 Im Rahmen der Mietkautionslösung übernimmt nicht Getmomo selbst die Mietkautionsbürgschaft gegenüber dem Vermieter, sondern vermittelt lediglich Mietkautionsbürgschaften eines Dritten, nämlich dem jeweiligen Bürgschaftsgeber, bei dem es sich um eine Bank mit Sitz in Deutschland handelt, nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen an den Vermieter. Der Vertrag über die Gewährung einer Mietkautionsbürgschaft selbst, nach welchem sich der Bürge für die dort genannte Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter verbürgt, kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Bürgschaftsgeber als Sicherungsgeber und dem Vermieter als Sicherungsnehmer zustande (nachfolgend „Bürgschaftsvertrag“).

3.3 Voraussetzung für das Zustandekommen des Bürgschaftsvertrages ist wiederum die vorherige Erteilung eines entsprechenden Bürgschaftsauftrages durch den betreffenden Mieter gegenüber dem jeweiligen Bürgschaftsgeber im Wege eines Avalkreditvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Bürgschaftsgeber zustande kommt (nachfolgend „Bürgschaftsauftrag“). Getmomo handelt hinsichtlich des Bürgschaftsauftrages als Vermittler für den Mieter und wird dabei auf Grundlage des mit dem Mieter vereinbarten Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages (nachfolgend „Besondere Bedingungen für die Vermittlung eines Avalkreditvertrages für Mieter“) tätig. Für den Fall, dass an dem Mietvertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter weitere Personen als Mieter beteiligt sind und eine dieser Personen dem Vermieter ebenfalls über die Getmomo-Plattform eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit für die Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will (nachfolgend “Mitmieter“), wird auch diese Person (als Mitkreditnehmer) Partei des Bürgschaftsauftrages mit dem Bürgschaftsgeber.

3.4    Getmomo schuldet nach diesen Geschäftsbedingungen weder eine erfolgreiche Vermittlung noch das Zustandekommen oder die Durchführung etwaiger vermittelter Verträge von Bürgschaftsgebern.

4. Zustandekommen de Verträgsverhältnis mit Getmomo / Erteilung von Vermittlungsaufträgen

4.1     Um die Mietkautionslösung in Eigenschaft als Vermieter bzw. Hausverwaltung nutzen zu können, müssen sich Vermieter bzw. Hausverwaltungen zunächst auf der Getmomo-Plattform für die Inanspruchnahme von Diensten registrieren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses, dessen Einzelheiten in den Ziffern 4.2 bis 4.4 der Nutzungsbedingungen geregelt sind, kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die jeweils gültige Fassung dieser Geschäftsbedingungen über einen Link abrufen und bei Bedarf downloaden. Durch das Anklicken eines entsprechenden Buttons gibt der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ein rechtlich bindendes Angebot auf Eingehung eines Vertragsverhältnisses auf Grundlage dieser Geschäfts-bedingungen mit Getmomo ab, welches Getmomo durch Freischaltung des für den Vermieter bzw. die Hausverwaltung auf der Getmomo-Plattform angelegten passwortgeschützten Nutzerkontos annimmt.

4.2 Indem der Vermieter bzw. die Hausverwaltung einen Mieter nach Maßgabe von Ziffer 5 auf der Getmomo-Plattform anlegt, erteilt er Getmomo einen verbindlichen  Auftrag zur Vermittlung eines Bürgschaftsvertrages über die Gewährung einer Mietkautionsbürgschaft zu der Mietsache, die von dem Mieter, dessen Daten er auf der Getmomo-Plattform anlegt, angemietet wird.

5. Anlage eines neuen Mieters auf der Getmomo-Plattform

5.1 Vermieter bzw. Hausverwaltungen können ihren Mietern anbieten, dass diese über die Getmomo-Plattform einen von Getmomo vermittelten Bürgschaftsgeber damit beauftragen, eine Mietkautionsbürgschaft für die Ansprüche des Vermieters zu übernehmen, die ihm aus dem Mietverhältnis mit dem/den betreffenden Mieter/n zustehen. Zu diesem Zwecke können Vermieter bzw. Hausverwaltungen Mieter, die die in Ziffer 6 genannten Mieterkriterien erfüllen, auf der Getmomo-Plattform anlegen, indem sie die nachfolgenden Angaben in die entsprechende Eingabemaske eintragen:

  • Name des Mieters
  • Telefonnummer des Mieters,
  • Adresse der Mietsache, auf die sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht (inkl. Angabe zur Lage im Objekt und zur Etage),
  • Art der Immobilie (z.B. Mietwohnung oder Haus)
  • Angaben zum Vermieter,
  • Höhe der Kaltmiete und der Kaution,
  • Einzugstermin,
  • Beginn des Kautionsschutzes sowie

(nachfolgend „Mieterdaten“).

5.2 Für den Fall, dass der Mieter Getmomo nicht selbst direkt über die Getmomo-Plattform damit beauftragt hat, beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung anzufragen, ob dieser/diese an einer Inanspruchnahme der Mietkautionslösung interessiert ist/sind, sondern die Nutzung der Mietkautionslösung von Seiten des Vermieters bzw. der Hausverwaltung gemäß Ziffer 4.2 Satz 1 der Nutzungsbedingungen über die Getmomo-Plattform angestoßen wird, darf der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Mieterdaten nur dann nach Maßgabe von Ziffer 5.1 auf der Getmomo-Plattform anlegen, wenn der betreffende Mieter seine Einwilligung zur Vertragsanbahnung / Kontaktaufnahme / Datenweitergabe nach Maßgabe von Ziffer 7 erteilt hat, was von dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung im Zuge der Anlage des Mieters auf der Getmomo-Plattform gegenüber Getmomo zu bestätigen ist.

5.3 Vermieter bzw. Hausverwaltung tragen zudem den jeweiligen Höchstbetrag der Mietkautionsbürgschaft in die Eingabemaske ein, der den gesetzlichen Vorgaben in § 551 Abs. 1 BGB nicht widersprechen darf.

5.4 Nach Bereitstellung der vorgenannten Mieterdaten durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung versendet Getmomo über die Getmomo-Plattform eine Einladungs-SMS für die Nutzung der Mietkautionslösung von Getmomo an den betreffenden Mieter, die zum einen (i) einen Link enthält, über den der Mieter die Einladung annehmen kann (nachfolgend „Opt-in-Link“) und zum anderen alternativ (ii) einen zweiten Link, über den der Mieter die Einladung ablehnen kann (nachfolgend „Opt-out-Link“).

5.5 Für den Fall, dass der Mieter den Opt-out-Link anklickt, kommt mit diesem kein Vertragsverhältnis über die Inanspruchnahme der Mietkautionslösung zustande.

5.6 Für den Fall, dass der Mieter den Opt-in-Link anklickt, wird er auf die Getmomo-Plattform weitergeleitet und hat dort Zugang zu der Antragsstrecke für die Nutzung der Mietkautionslösung in Eigenschaft als Mieter.

6. Mieterkriterien

6.1 Vermieter bzw. Hausverwaltungen stellen sicher, dass sie nur solche Mieter gemäß dem Verfahren in Ziffer 5 auf der Getmomo-Plattform anlegen, die sämtliche der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Bei dem Mieter handelt es sich um eine volljährige natürliche Person, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Die Mietsache, auf die sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht, wird von zu privaten Zwecken und gemäß einem Mietvertrag über Wohnraummietverhältnisse und nicht gewerblich angemietet.
  • Falls das Mietvertragsverhältnis gegenüber mehreren Mietparteien besteht, dürfen maximal zwei dieser Mietparteien (der Mieter und der Mitmieter) auf der Getmomo-Plattform angelegt werden.
  • Die Mietsache, auf die sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht, wird noch nicht durch eine Mietkautionsbürgschaft besichert.
  • Der Schufa-Score des Mieters liegt innerhalb einer Ratingstufe zwischen A und G.
  • Das monatliche Nettoeinkommen des Mieters (bei zwei Mietern, das monatliche Haushaltseinkommen) beträgt mindestens EUR 1.500,00.
  • Das monatliche Nettoeinkommen des Mieters (bei zwei Mietern, das monatliche Haushaltseinkommen) steht zur monatlichen Kaltmiete, die der Mieter für die Anmietung der Mietsache schuldet, im Verhältnis 2 zu 1.

(nachfolgend „Mieterkriterien“).

6.2 Sollte sich im Rahmen des Onboardings des Mieters auf der Getmomo-Plattform und/oder der Anbahnung der Vertragsbeziehung über die Erteilung des Bürgschaftsauftrages herausstellen, dass ein Mieter nicht sämtliche Mieterkriterien erfüllt, ist Getmomo dazu berechtigt, ihre dahingehenden Vermittlungstätigkeiten für den Mieter sowie für den Vermieter bzw. die Hausverwaltung einzustellen. In diesem Fall kommt weder der Bürgschaftsauftrag zwischen Mieter und Bürgschaftsgeber noch der Bürgschaftsvertrag zwischen Vermieter und Bürgschaftsgeber zustande. Die Entscheidung darüber, ob ein Mieter die Mieterkriterien erfüllt, liegt im Ermessen des jeweiligen Bürgschaftsgebers.

6.3 Sofern ein Mitmieter dem Vermieter über die Getmomo-Plattform eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit für die Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will, muss auch dieser die in Ziffer 6.1 genannten Mieterkriterien erfüllen. Ziffer 6.2 gilt hinsichtlich des Mitmieters entsprechend.

7. Verfahren zur Einholung der Einwilligung des Mieters

7.1 Wird die Nutzung der Mietkautionslösung von Seiten des Vermieters bzw. der Hausverwaltung gemäß Ziffer 4.2 der Nutzungsbedingungen über die Getmomo-Plattform angestoßen, darf ein Mieter von dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung nur dann gemäß Ziffer 5 auf der Getmomo-Plattform angelegt werden, wenn eine ausdrückliche und mindestens in Textform dokumentierte Einwilligung des Mieters zur Anbahnung eines Vertrages über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform und zur Übermittlung der Mieterdaten durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung an Getmomo einschließlich der Kontaktaufnahme mit dem Mieter per SMS durch Getmomo vorliegt, welche gemäß einer der beiden nachfolgenden in den Ziffern 7.2 und 7.3 beschriebenen Verfahren durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung eingeholt werden kann.

7.2 Zwecks Einholung und Dokumentation der vorgenannten Einwilligung kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung folgende Opt-In-Klausel, welche die Stellung einer Mietkautionsbürgschaft vorsieht, in den betreffenden Mietvertrag aufnehmen:

Einwilligungen in die Datenübermittlung an die GetMomo Financial GmbH und die Zusendung von SMS der GetMomo Financial GmbH zur Anbahnung eines Vertrages über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft

Hiermit beauftragt der Mieter den Vermieter damit, sich über die GetMomo Financial GmbH, Oranienstraße 6, 10997 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 211213 B (nachfolgend „Getmomo“), einen Avalkreditvertrag zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft vermitteln zu lassen. 

Dafür ermächtigt der Mieter den Vermieter zwecks der Anbahnung des Vertrages mit Getmomo über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft eines Bürgschaftsgebers seine Kontaktdaten, wie seinen Namen und seine Mobilfunknummer, sowie die Eckdaten dieses Mietvertrages, wie die Adresse der Mietwohnung inkl. Angaben zur Lage der Wohnung im Objekt und Art der Immobilie, die Höhe der Kaltmiete und der Kaution, den Einzugstermin sowie den Beginn des Kautionsschutzes (nachfolgend „Mieterdaten“), an Getmomo zu übermitteln.

Getmomo darf die Mieterdaten speichern und den Mieter zwecks Vertragsanbahnung per SMS kontaktieren bis dieser durch Anklicken eines Opt-Out-Links in der SMS einen entgegenstehenden Willen äußert.

Dem Mieter ist bekannt, dass er seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber Getmomo widerrufen und die Löschung seiner Daten verlangen kann. 

Detaillierte Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Getmomo kann der Mieter den Datenschutzhinweisen von Getmomo unter https://www.getmomo.de/datenschutz/ entnehmen.“

Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wird Getmomo auf deren Verlangen eine Kopie des Mietvertrages (ein PDF-Scan ist ausreichend) zukommen lassen.

7.3 Als weitere Alternative kann die Einwilligung des Mieters auch auf elektronischem Wege eingeholt werden. Hierfür kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den Mieter dazu auffordern, ihm eine E-Mail zu senden, in welcher der Mieter eine Erklärung nach dem Mustertextbaustein in Anhang 2 zu diesen Geschäftsbedingungen abgibt. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ist dazu verpflichtet, die vorgenannte E-Mail für die Dauer der Geschäftsbeziehung zu speichern und auf Verlangen von Getmomo an diese weiterzuleiten.

8. Abschluss des Bürgschaftsvertrages / Ausstellung der Mietkautionbürgschaft

8.1 Bei der vermittelten Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine der Höhe nach auf den in der jeweiligen Bürgschaftsurkunde jeweils angegebenen Betrag beschränkte selbstschuldnerische „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ einer Bank mit Sitz in Deutschland, die diese unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Vorausklage sowie der Aufrechenbarkeit wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen (§§ 770, 771 BGB) zu Gunsten des jeweiligen Vermieters mit der Maßgabe übernimmt, dass sie nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann. Die Mietkautionsbürgschaft sichert alle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und ggf. gegen den Mitmieter aus dem in dem jeweiligen Bürgschaftsformular bezeichneten Mietverhältnis zwischen dem jeweiligen Mieter sowie ggf. dem Mitmieter und dem Vermieter.

8.2 Im Falle des wirksamen Zustandekommens des Bürgschaftsauftrages zwischen Mieter, ggf. Mitmieter und Bürgschaftsgeber wird der Bürgschaftsgeber von dem Mieter und ggf. von dem Mitmieter mit der Übernahme einer Mietkautionsbürgschaft mit den in Ziffer 9 genannten Eigenschaften zu Gunsten des Vermieters beauftragt. Indem der Bürgschaftsgeber Getmomo eine digitale Version des Bürgschaftsformulars zusendet, gibt er ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss des Bürgschaftsvertrages unter Einbindung von Getmomo als Erklärungsbote gegenüber dem Vermieter ab. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung als Stellvertreter des Vermieters beauftragt Getmomo, das Angebot auf Abschluss des Bürgschaftsvertrages des Bürgschaftsgebers durch Entgegenahme der digitalen Originalversion des Bürgschaftsformulars anzunehmen, wodurch der Bürgschaftsvertrag wirksam zustande kommt. Dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung wird die betreffende Mietkautionsbürgschaft auf der Getmomo-Plattform sodann als „Aktiv“ angezeigt. Ab dem mietvertraglich vereinbarten Einzugsdatum stellt Getmomo dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung eine als Duplikat gekennzeichnete Version des Mietkautionsbürgschaftsformulars in der Getmomo-Plattform digital zum Download zur Verfügung und sendet dem Mieter sowie ggf. dem Mitmieter ebenfalls eine als Duplikat gekennzeichnete Version der Bürgschaftsurkunde als PDF-Scan per E-Mail zu.

8.3 Für den Fall, dass Getmomo den Service des Downloads der Mietkautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform einstellen sollte bevor die Mietkautionsbürgschaft  erloschen ist, wird Getmomo dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung einen PDF-Scan der digitalen Originalversion der Bürgschaftsurkunde per E-Mail zukommen lassen.

9. Art und Umfang der Mietkautionbürgschaft sowie Laufzeit

9.1 Bei der vermittelten Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine der Höhe nach auf den in der jeweiligen Bürgschaftsurkunde jeweils angegebenen Betrag beschränkte selbstschuldnerische „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ einer Bank mit Sitz in Deutschland, die diese unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Vorausklage sowie der Aufrechenbarkeit wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen (§§ 770, 771 BGB) zu Gunsten des jeweiligen Vermieters mit der Maßgabe übernimmt, dass sie nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann. Die Mietkautionsbürgschaft sichert alle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und ggf. den Mitmieter aus dem in dem jeweiligen Bürgschaftsformular bezeichneten Mietverhältnis zwischen dem jeweiligen Mieter, ggf. dem Mitmieter und dem Vermieter.

9.2 Ein Muster des Mietkautionsbürgschaftsformulars des/der Bürgschaftsgeber in der jeweils gültigen Fassung, welchem Vermieter bzw. Hausverwaltungen die jeweiligen Bedingungen im Einzelnen entnehmen können, ist auf der Getmomo-Plattform abrufbar und kann auf Wunsch von Getmomo per E-Mail an den Interessenten versandt werden.

9.3 Getmomo vermittelt Mietkautionsbürgschaften ab einem Mindestbetrag in Höhe von 500,00 EUR und bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 10.000,00 EUR.

9.4 Die Mietkautionsbürgschaft wird auf unbestimmte Zeit übernommen.

10. Geltendmachung von Ansprüchen 

10.1 Zur Standardisierung und Vereinfachung der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mietkautionsbürgschaft soll der Vermieter bzw. die Hausverwaltung – unbeschadet der daneben bestehenden Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme bei dem Bürgschaftsgeber (Textform stets erforderlich) – den Bürgschaftsgeber über die Getmomo-Plattform aus der Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Hierzu soll zunächst das Vorliegen eines Bürgschaftsfalles, der dann gegeben ist, wenn der Mieter mit fälligen Mietzinsforderungen, Nebenkostenforderungen und/oder Schadensersatzforderungen des Vermieters  im Verzug ist und diesen trotz Zahlungsaufforderung durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht nachkommt (nachfolgend „Bürgschaftsfall“) gegenüber dem Bürgschaftsgeber angezeigt werden (nachfolgend „Bürgschaftsfallanzeige“). Im Falle der Erstellung einer Bürgschaftsanzeige über die Getmomo-Plattform soll der Vermieter das unter dem entsprechenden Menüpunkt auf der Getmomo-Plattform hinterlegte Eingabeformular nutzen und dort die folgenden Informationen bzw. Nachweise (nachfolgend „Bürgschaftsfallnachweise“) zur Verfügung zu stellen:

  • Ausführliche Beschreibung des jeweiligen Bürgschaftsfalls über ein entsprechendes Textfeld;
  • Hochladen einer Kopie des Mietvertrages;
  • Hochladen einer Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail  oder Kopie eines Schreibens) des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, in dem dieser/diese den Mieter und/oder Mitmieter zur Zahlung auffordert  (z.B. Mietrückstände, Nebenkostennachzahlung, Schadensersatz); und
  • ausdrückliche Bestätigung des Vermieters, dass der Mieter und/oder Mitmieter seinen Verpflichtungen aus  dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist, wobei die jeweils fälligen Beträge des jeweiligen Mieters bzw. Mitmieters der Höhe, der Art und  der Fälligkeit nach zu beschreiben sind (nachfolgend „Bürgschaftsfalldarstellung“).

10.2 Getmomo unterrichtet den Bürgschaftsgeber über die Erstellung der Bürgschaftsfallanzeige durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung und leitet diese nebst Bürgschaftsfalldarstellung und Bürgschaftsfallnachweisen unverzüglich an den Bürgschaftsgeber weiter.

10.3 Getmomo ermöglicht dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zudem im Falle einer entsprechenden Aufforderung durch den Bürgschaftsgeber gegenüber dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung Korrespondenz zwischen Mieter / Mitmieter und dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung sowie sonstige Dokumente über die Getmomo-Plattform zur Weiterleitung an den Bürgschaftsgeber zur Verfügung zu stellen. Hiervon erfasst sind auch Dokumente zur Ermittlung des anspruchsbegründenden Sachverhalts (z.B. Rechnungen, Gutachten, Verträge, Protokolle).

10.4 Der Bürgschaftsgeber wird den vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung als Stellvertreterin des Vermieters geforderten Betrag, welcher der Höhe nach auf den jeweiligen in der Bürgschaftsurkunde angegebenen Höchstbetrag beschränkt ist, nach Eingang der Bürgschaftsfallanzeige nebst Bürgschaftsfalldarstellung und Bürgschaftsfallnachweisen in der Regel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen, spätestens jedoch innerhalb der für diese Vorgänge beim Bürgschaftsgeber üblichen Bearbeitungszeit, auf das von dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung auf der getmomo-Plattform hinterlegte Bankkonto überweisen. Als Bankarbeitstag gelten solche Werktage, an denen Banken mit Sitz in Hessen für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird.

10.5 Getmomo unterrichtet auch den betreffenden Mieter / Mitmieter unverzüglich über die Inanspruchnahme des Bürgschaftsgebers aus der Mietkautionsbürgschaft.

11. Erlöschen der Mietkautionbürgschaft / Abgabe der Enthaftungserklärung

11.1 Sobald eine Mietkautionsbürgschaft erloschen ist, ist der jeweilige Vermieter, zu dessen Gunsten die Mietkautionsbürgschaft übernommen worden ist, verpflichtet gegenüber dem Bürgschaftsgeber zu erklären, dass aus der durch den Bürgschaftsgeber übernommenen Mietkautionsbürgschaft keine Rechte und Ansprüche mehr hergeleitet werden (nachfolgend „Enthaftungserklärung“). Sofern die Mietkautionsbürgschaft nicht z.B. durch vollständige Erfüllung der durch die Mietkautionsbürgschaft besicherten Hauptforderungen des Vermieters und/oder durch vollständige Erfüllung der Bürgschaftsforderung bereits vorher erloschen ist, soll der Vermieter bzw. die Hausverwaltung als Stellvertreter des Vermieters die Enthaftungserklärung spätestens mit Verjährung der Ansprüche gemäß § 584 Abs. 1 BGB wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, auf die sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht, und der Nachforderungsansprüche von Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 BGB abgeben.

11.2 Zur Standardisierung und Vereinfachung des Verfahrens, soll der Vermieter bzw. die Hausverwaltung als Stellvertreter des Vermieters die Enthaftungserklärung über die Getmomo-Plattform abgeben. Die Enthaftungserklärung gilt dabei als wirksam erteilt, sobald der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die betreffende Mietkautionsbürgschaft freigibt, indem er einen entsprechenden Button anklickt, der in dem passwortgeschützten Nutzerbereich bei dem zu dem betreffenden Mietverhältnis angelegten Datensatz als Menüpunkt ausgewählt werden kann.

12. Laufzeit und Kündigung 

12.1 Das auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen begründete Vertragsverhältnis bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern es nicht durch Kündigung beendet wird.

12.2 Getmomo und der Vermieter bzw. die Hausverwaltung können das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende durch Kündigungserklärung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei in Textform (z.B. per E-Mail) ordentlich kündigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Partnervertrages bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere dann gegeben, wenn das gemäß den Nutzungsbedingungen begründete Nutzungsverhältnis zwischen Getmomo und Vermieter bzw. Hausverwaltungen beendet wird. 

12.3 Mietkautionsbürgschaften, die von dem jeweiligen Bürgschaftsgeber zugunsten des Vermieters bereits ausgestellt worden sind, bleiben von etwaigen ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigungen dieser Geschäftsbedingungen unberührt. Ansprüche aus bereits ausgestellten Mietkautionsbürgschaften können von dem jeweils begünstigten Vermieter bzw. mit der Geltendmachung entsprechend beauftragten Hausverwaltern ab Beendigung dieses Vertrags nicht mehr über die Getmomo-Plattform, sondern nur noch direkt  gegenüber dem jeweiligen Bürgschaftsgeber geltend gemacht werden.

12.4 Sollte Getmomo den Betrieb der Getmomo-Plattform aus anderen Gründen dauerhaft oder vorrübergehend einstellen, können Ansprüche aus bereits ausgestellten Mietkautionsbürgschaften von dem jeweils begünstigten Vermieter bzw. von mit der Geltendmachung entsprechend beauftragten Hausverwaltungen ab dem Zeitpunkt der Einstellung ebenfalls nur noch direkt gegenüber dem jeweiligen Bürgschaftsgeber geltend gemacht werden.

13. Datenschutz 

13.1 Getmomo und der Vermieter bzw. der Hausverwalter stellen jeweils sicher, dass das geltende Datenschutzrecht, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend „DSGVO“) und/oder jedes andere anwendbare nationale Datenschutzrecht eingehalten wird.

13.2 Die Vertragspartner verarbeiten personenbezogene Daten des Mieters  / Mitmieters ausschließlich in eigener, getrennter Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO. Insbesondere bestimmt jeder Vertragspartner selbstständig über die Zwecke und Mittel seiner Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

13.3 Für die Datenverarbeitungen nach diesen Geschäftsbedingungen gelten die Vorgaben des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages über die Verarbeitung personenbezogenen Daten in getrennter Verantwortlichkeit (nachfolgend „Controller-to-Controller-Vertrag“), der diesen Geschäfts-bedingungen als Anhang 1 beigefügt ist.

13.4 Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass die Vertragspartner für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten, die für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich sind, gemeinsame Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, werden sie hierüber eine Vereinbarung abschließen, die den Anforderungen von Artikel 26 DSGVO entspricht.

14. Änderungen und Aktualisierungen

14.1 Getmomo kann diese Geschäftsbedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Ankündigung etwaiger Änderungen erfolgt mindestens acht (8) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten auf der Getmomo-Plattform. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung angenommen, wenn der Vermieter bzw. die Hausverwaltung der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird Getmomo in ihrem Angebot besonders hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs des Vermieter bzw. der Hausverwaltung endet das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung dieser Geschäftsbedingungen. Die Nutzung der Mietkautionslösung ist damit nicht mehr möglich. Von dem jeweiligen Bürgschaftsgeber zugunsten des Vermieters bereits ausgestellte Bürgschaften bleiben von einer Kündigung des Vertragsverhältnisses unberührt, können aber nicht mehr über die Getmomo-Plattform geltend gemacht werden.

14.2 Daneben besteht die Möglichkeit einer Änderung von Geschäftsbedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse mit ausdrücklicher Zustimmungserteilung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. In diesem Fall werden die Änderungen abweichend von der Regelung in vorstehendem Absatz im Zeitpunkt der ausdrücklichen Zustimmungserteilung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung wirksam.

15. Zusicherungen 

15.1 Vertragspartner, die die Mietkautionslösung in der Eigenschaft als Hausverwaltung in Anspruch nehmen möchten, sichern Getmomo durch den Abschluss dieser Geschäftsbedingungen zu, dass sie von den aus den jeweiligen Bürgschaftsverträgen berechtigten Vermietern entsprechend als Stellvertreter dazu bevollmächtigt sind, in eigenem Namen den gemäß diesen Geschäftsbedingungen begründeten Vermittlungsvertrag mit Getmomo mit Wirkung für den Vermieter einzugehen, die von Getmomo über die Getmomo-Plattform vermittelten Mietkautionsbürgschaften mit Wirkung für den Vermieter als Sicherheit zu akzeptieren und die Ansprüche des Vermieters aus der Kautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform mit Wirkung für den Vermieter gegenüber dem jeweiligen Bürgschaftsgeber geltend machen sowie die Enthaftungserklärung mit Wirkung für den Vermieter abgegeben zu dürfen. Es wird außerdem zugesichert, dass solche Vertragspartner nur solange über die Getmomo-Plattform auf den zum jeweiligen Mietverhältnis, auf das sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht, angelegten Datensatz nebst Funktionalitäten zuzugreifen, wie sie gemäß nach Satz 1 von dem betreffenden Vermieter beauftragt b/ bevollmächtigt sind.

15.2 Für den Fall, dass es während der Laufzeit einer über das Getmomo-Portal bestellten Mietkautionsbürgschaft zu einem Zuständigkeitswechsel einer Hausverwaltung kommt, die eine Mietsache verwaltet, auf die sich die noch laufende Mietkautionsbürgschaft bezieht, wird Getmomo der neuen Hausverwaltung nach deren Registrierung auf dem Getmomo-Portal und der wirksamen Vereinbarung der Nutzungsbedingungen und dieser Geschäftsbedingungen in dem passwortgeschützten Nutzerbereich Zugriff auf den zum betreffenden Mietverhältnis angelegten Datensatz nebst Funktionalitäten ermöglichen, sofern gegenüber Getmomo zuvor der Nachweis einer vom Vermieter erteilten Bevollmächtigung / Beauftragung der neuen Hausverwaltung entsprechend Ziffer 15.1 Satz 1 in Textform erbracht wird. Ab dem Zeitpunkt der Erbringung des vorgenannten Nachweises kann die nicht mehr zuständige Hausverwaltung in dem für sie auf der Getmomo-Plattform angelegten passwortgeschützten Nutzerbereich nicht mehr auf den zum betreffenden Mietverhältnis angelegten Datensatz nebst Funktionalitäten zugreifen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Vermieter bzw. Hausverwaltungen können telefonisch unter 030/166384207 oder auch per E-Mail an: partnersupport@getmomo.de Kontakt mit Getmomo aufnehmen.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Vermieter (soweit dieser Verbraucher ist) einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.

16.3 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis ausschließlich das Gericht am Sitz von Getmomo zuständig, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.4 Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Geschäftsbedingungen diesen Punkt bedacht hätten.

16.5 Die Europäische Kommission betreibt eine online-Schiedsstelle welche über diesen Link zu erreichen ist. Getmomo ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anhang 1: Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in getrennter Verantwortlichkeit („Controller-to-Controller-Vertrag“)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung differenzierender Sprachformen verzichtet und einheitlich das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen  gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).

1. Präambel

1.1 Die GetMomo Financial GmbH, Oranienstraße 6, 10997 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 211213 B (nachfolgend „Getmomo“) erstellt, vermarktet und vertreibt webbasierte Software und software-basierte Plattformen für den Immobiliensektor und ist Betreiber der Webapp-Software https://www.getmomo.app (nachfolgend „Getmomo-Plattform“). Über die Getmomo-Plattform können Mieter im Wege eines Avalkreditvertrages von einem mit Getmomo kooperierenden Bürgschaftsgeber, bei dem es sich um einen Bank mit Sitz in Deutschland handelt, die Stellung einer Mietkautionsbürgschaft für ihren Vermieter durch den Bürgschaftsgeber beauftragen. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses auf der Getmomo-Plattform wird zwischen Getmomo und dem Mieter ein Vertrag über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung der Mietkautionsbürgschaft geschlossen. Für den Fall, dass an dem Mietvertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter weitere Personen als Mieter beteiligt sind und eine dieser Personen dem Vermieter ebenfalls über die Getmomo-Plattform eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit für die Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellen will (nachfolgend “Mitmieter“), wird auch diese Person (als Mitkreditnehmer) Partei des Bürgschaftsauftrages mit dem Bürgschaftsgeber und Partei des Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung der Mietkautionsbürgschaft mit Getmomo.

1.2 Für den Fall, dass es sich im Rahmen des vorliegenden Vertrages bei Getmomos Vertragspartner um eine Hausverwaltung bzw. einen Hausverwalter (nachfolgend einheitlich „Hausverwaltung“) handelt, ist diese als Vertreterin des jeweiligen Vermieters für den Abschluss und die Verwaltung von Mietverträgen mit den Mietern zuständig. Die Mietverträge können vorsehen, dass der Mieter statt einer klassischen Barkaution eine Mietkautionsbürgschaft stellt.

1.3 Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung und Getmomo haben über die Getmomo-Plattform einen Vertrag über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft geschlossen (nachfolgend „Hauptvertrag“). Gemäß Ziffer 5 des Hauptvertrages kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den jeweiligen Mietern anbieten, dass diese dem Vermieter eine Kautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform zur Verfügung stellen. Dafür ermöglicht es Getmomo dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung gemäß Ziffer 1.3 des Hauptvertrages, für die Mieter über die Getmomo-Plattform einen einfachen Prozess zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft anzustoßen. Wenn der jeweilige Mieter sein Interesse an der Stellung der Mietkautionsbürgschaft über Getmomo bekundet und – soweit dies nach Ziffer 5.2 des Hauptvertrages erforderlich ist – in die zugrunde liegenden Datenverarbeitungen / Kontaktaufnahme durch Getmomo nach Maßgabe von Ziffer 7 des Hauptvertrages eingewilligt hat, legt der Vermieter bzw. die Hausverwaltung personenbezogenen Daten des Mieters gemäß Ziffer 5 des Hauptvertrages in der Getmomo-Plattform an. Daraufhin stößt Getmomo den Abschluss des Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung der Mietkautionsbürgschaft an, indem sie zum Mieter durch die Zusendung einer SMS-Nachricht Kontakt aufnimmt und ihm anbietet, über die Betätigung eines Links einen Onboarding-Prozess für den entsprechenden Vertragsabschluss zu durchlaufen. Die SMS-Nachricht enthält einen zweiten Link, über den der Mieter die Einladung auch ablehnen kann und im Falle dessen Aktivierung kein Vertragsverhältnis über die Inanspruchnahme der Mietkautionslösung zustande kommt.

1.4 Ferner kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung sich gemäß Ziffern 1 und 8 des Hauptvertrages die Mietkautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform ausstellen lassen, gemäß Ziffer 10 des Hauptvertrages Inanspruchnahmen des Bürgschaftsgebers aus der Mietkautionsbürgschaft über die Getmomo-Plattform anmelden und die Mietkautionsbürgschaft gemäß Ziffer 11 des Hauptvertrages durch Abgabe einer Enthaftungserklärung freigeben.

2. Gegenstand und Dauer dieses Vertrags sowie Vorrang

2.1. Die Erfüllung der auf Basis des Hauptvertrages seitens der beiden Vertragspartner geschuldeten Leistungen bedingt, dass sie mit personenbezogenen Daten der Mieter umgehen (nachfolgend „Vertragsdaten“). Dieser Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in getrennter Verantwortlichkeit (sog. Controller-to-Controller-Vertrag, nachfolgend „Vertrag“) regelt die Weitergabe von Vertragsdaten zwischen den Vertragspartnern und konkretisiert die, für beide Vertragspartner hinsichtlich des Umgangs mit Vertragsdaten und Betroffenenrechten, geltenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten.

2.2. Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages gemäß Ziffer 11 des Hauptvertrages.

2.3. Im Falle eines Widerspruches zwischen den Bestimmungen dieses Vertrages und den Bestimmungen des Hauptvertrages haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang.

3. Rollen der Vertragspartner 

3.1 Die Vertragspartner bekräftigen ihr Verständnis der Ziffer 12 des Hauptvertrages, dass sie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zum Zweck der Durchführung des Hauptvertrages jeweils getrennt Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend „DSGVO“) für die Verarbeitung der Vertragsdaten sind.

3.2 Insbesondere handelt es sich bei diesem Vertrag nicht um ein Vertrag nach Art. 26 DSGVO, da die Vertragspartner die Zwecke und Mittel der Verarbeitung nicht  gemeinsam festlegen, sondern voneinander unabhängige Verarbeitungen für   eigendefinierte Zwecke und mit eigendefinierten Mitteln durchführen. Ferner stehen die Vertragspartner in keinem Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO, da keiner der Vertragspartner ausschließlich für die Zwecke und nach Weisung des anderen Vertragspartners die Verarbeitung von Vertragsdaten vornimmt.

3.3 Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter ist allein verantwortlich, insbesondere für:

  1. a) die Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten des Mieters an Getmomo für die Anbahnung eines Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft zwischen Getmomo und dem Mieter;
  2. b) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters und ggf. des Mitmieters im Zusammenhang mit der Erfüllung der mietvertraglichen Pflicht des Mieters und ggf. des Mitmieters eine Mietkautionsbürgschaft zur Verfügung zu stellen und
  3. c) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters und ggf. des Mitmieters bei der Inanspruchnahme der Mietkautionsbürgschaft durch den Vermieter bzw. durch die  Hausverwaltung als Vertreterin des Vermieters,
  4. d) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters und ggf. des Mitmieters bei der Freigabe der Mietkautionsbürgschaft durch den Vermieter bzw. durch die  Hausverwaltung als Vertreterin des Vermieters.

3.4. Getmomo ist alleinverantwortlich, insbesondere für:

  1. a) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters für den Abschluss und Durchführung eines Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages über die Stellung einer Mietkautionsbürgschaft zwischen Getmomo und dem Mieter sowie ggf. eines Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages über die Stellung einer Mietkautionsbürgschaft zwischen Getmomo und dem Mitmieter;
  2. b) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters und ggf. des Mitmieters bei  der Inanspruchnahme der Mietkautionsbürgschaft durch den Vermieter bzw. die  Hausverwaltung als Vertreter des Vermieters,
  3. c) die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters und ggf. des Mitmieters bei der Freigabe der Mietkautionsbürgschaft durch den Vermieter bzw. durch die  Hausverwaltung als Vertreterin des Vermieters.

4. Art der personenbezogenen Daten

Bei der Art der Vertragsdaten handelt es sich insbesondere um folgende Daten:

  1. a) Mitteilung über die Anfrage/Interessenbekundung des Mieters zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen durch Getmomo insbesondere Kontaktaufnahme via SMS zwecks Anbahnung eines Vertrages über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft zwischen Getmomo und dem Mieter;
  2. b) Kontaktdaten des Mieters: Name des Mieters und Mobilfunknummer des Mieters;
  3. c) Daten zur Mietsache, auf die sich die Bürgschaft beziehen soll: Adresse der Mietsache, auf die sich die Mietkautionsbürgschaft bezieht (inkl. Angabe zur Lage im Objekt und zur Etage) sowie Angaben zur Art der Immobilie (Mietwohnung oder Haus);
  4. d) Daten zum Inhalt des Mietvertrages/Mietzins: Höhe der Kaltmiete und der Kaution, Einzugstermin, Beginn des Kautionsschutzes, Angaben zum Vermieter

(a) bis d) zusammen nachfolgend „Mieterstammdaten“);

  1. e) Daten über das Zustandekommen / die Dauer des Mietvertrages: Abschlussdatum und ggf. Datum der Beendigung des Mietverhältnisses sowie Information darüber, ob weitere Personen als Mitmieter an dem Mietvertragsverhältnis beteiligt sind;
  2. f) Daten zum Vertrag über die Vermittlung eines Avalkreditvertrages zur Stellung der Mietkautionsbürgschaft zwischen Getmomo und dem Mieter und ggf. dem Mitmieter: insbesondere Personenstammdaten des Mieters und ggf. des Mitmieters  (wie z.B. die Meldeadresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse),  Zahlungsdaten des Mieters und ggf. des Mitmieters (wie z.B. IBAN / kontoführende Bank / BIC), Bonitätsdaten des Mieters und ggf. des Mitmieters (wie z.B. Angaben zum Nettoeinkommen, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Angaben zu Bezügen und Verpflichtungen), Abschlussstadium des Vertrages sowie die Beendigung des Vertrages.
  3. g) Daten zur Mietkautionsbürgschaft: insbesondere die Tatsache der  wirksamen Erteilung der Mietkautionsbürgschaft durch einen von Getmomo vermittelten Bürgschaftsgeber, die Tatsache der Inanspruchnahme des Bürgschaftsgebers aus der Mietkautionsbürgschaft sowie die Tatsache der Freigabe der Mietkautionsbürgschaft durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.  

5. Art und Zweck der Verarbeitung  

5.1. Die Vertragspartner erheben, speichern und übermitteln sich gegenseitig die Vertragsdaten über die Getmomo-Plattform, soweit die jeweiligen Verarbeitungen durch eine entsprechende Einwilligung des Mieters und/oder des Mitmieters legitimiert oder für die durch den Hauptvertrag festgelegten Zwecke erforderlich sind.

5.2. Darüber hinaus kann jeder Vertragspartner die jeweiligen Vertragsdaten für weitere eigendefinierte Zwecke eigenverantwortlich verarbeiten.

6. Umgang mit Vertragsdaten und Verantwortlichkeiten

6.1 Die Vertragspartner stellen jeweils sicher, dass sie die Vertragsdaten nur verarbeiten, wenn sie hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO haben und, dass sie die jeweiligen Vorgaben des betreffenden Erlaubnistatbestandes  im Rahmen ihrer Verarbeitungen einhalten (Art. 6 DSGVO).

6.2 Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, erfüllen die Vertragspartner die für sie jeweils gemäß der anwendbaren Datenschutzbestimmungen bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere – aber nicht beschränkt auf – die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz und der Sicherheit der persönlichen Daten gem. Art. 32 DSGVO und zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten der Mieter und ggf. der Mitmieter sowie ggf. die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO für solche Verarbeitungstätigkeiten, die besondere Datenschutzrisiken bergen oder nicht nur gelegentlich stattfinden.

6.3 Die Vertragspartner verpflichten sich, dem Mieter die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO jeweils erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den Mietern die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem in Ziffer 3.3 genannten Wirkbereich und Getmomo die Informationen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus dem in Ziffer 3.4 genannten Wirkbereich bereitstellt. Dabei stellt der Vermieter bzw. die Hausverwaltung insbesondere sicher, dass der betreffende Mieter auch über die Übermittlung der Mieterstammdaten an Getmomo und die Zwecke dieser Übermittlung soweit erforderlich nach Maßgabe der Art. 12 und 14 DSGVO informiert wird.

6.4 Die Vertragspartner benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn einer der Vertragspartner Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO im Zusammenhang mit Vertragsdaten erlangt.

6.5 Jeder Vertragspartner ist für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die in seinen jeweiligen Verantwortungsbereich fällt, allein verantwortlich und erfüllt jeweils eigenverantwortlich die in Art. 33 und 34 DSGVO festgelegten Verpflichtungen.

7. Umsetzung von Betroffenenrechten

7.1 Die Vertragspartner werden Anfragen der Mieter und ggf. der Mitmieter zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten bei den jeweiligen Datenverarbeitungen und zur Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechten, insbesondere Anfragen des Mieters und/oder Mitmieters wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten und eines möglichen Widerrufs datenschutzrechtlicher Einwilligungen, jeweils eigenständig erledigen.

7.2 Soweit sich ein Mieter und/oder Mitmieter an einen der Vertragspartner in Wahrnehmung seiner in Ziffer 7.1 genannten Betroffenenrechte wendet, verpflichten sich die Vertragspartner, diese Anfrage unverzüglich unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung des Betroffenenrechtes an den jeweils anderen Vertragspartner weiterzuleiten. Dieser ist verpflichtet, dem anfragenden Vertragspartner die zur Auskunftserteilung notwendigen Informationen aus seinem Wirkbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der zuständige Vertragspartner wird eine solche Mieteranfrage in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich eigenverantwortlich bearbeiten und beantworten.

7.3 Der jeweils andere Vertragspartner wird den zuständigen Vertragspartner bei der Umsetzung von durch Mieter ausgeübten Betroffenenrechten nach der DSGVO bei Bedarf und nach Möglichkeit (z.B. durch die Beantwortung von Anfragen) unterstützen

7.4 Sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.

8. Schlussbestimmungen 

Das anwendbare Recht, die Vertragssprache, der Gerichtsstand und die salvatorische Klausel für diesen Vertrag bestimmen sich nach Ziffer 16 des Hauptvertrages.

ANHANG 2: Textbaustein für die Einwilligung des Mieters per E-Mail gemäss Ziffer 7.3 der Besonderen Bedingungen für die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft für Vermieter bzw. Hausverwaltungen

*** Betreff:   Einwilligungen in die Datenübermittlung an die GetMomo Financial GmbH und die Zusendung von  Werbe-SMS der GetMomo Financial GmbH zur Anbahnung eines Vertrages über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft

Ich, Herr/Frau

________________________________________________,

beauftrage hiermit meinen Vermieter bzw. meine Hausverwaltung damit, mir über die GetMomo Financial GmbH, Oranienstraße 6, 10997 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg unter HRB 211213 B, (nachfolgend „Getmomo“), einen Avalkreditvertrag zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft vermitteln zu lassen.

Dafür ermächtige ich meinen Vermieter bzw. meine Hausverwaltung zwecks der Anbahnung des Vertrages mit Getmomo über die Vermittlung einer Mietkautionsbürgschaft eines Bürgschaftsgebers meine Kontaktdaten, wie meinen Namen und meine Mobilfunknummer, sowie die Eckdaten zu meinem Mietvertrag, wie die Adresse der Mietwohnung inkl. Angaben zur Lage der Wohnung im Objekt und Art der Immobilie, die Höhe der Kaltmiete und der Kaution, den Einzugstermin sowie den Beginn des Kautionsschutzes (nachfolgend „Mieterdaten“), an Getmomo zu übermitteln.

Außerdem willige ich hiermit ein, dass Getmomo die Mieterdaten speichert und mich per SMS unter meiner Mobilfunknummer kontaktiert, bis ich durch Anklicken eines Opt-Out-Links in der SMS einen entgegenstehenden Willen äußere.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine  schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber Getmomo widerrufen und die Löschung der Mieterdaten verlangen kann.

Detaillierte Informationen zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch Getmomo finde ich unter:

https://www.getmomo.de/datenschutz/.